Beschluss des Bundestages geht in wesentlichen Punkten an den Forderungen der Verteilnetzbetreiber vorbei

Berlin, 21.06.2016. In seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber sind die Beschlüsse enttäuschend. Trotz kleinerer Änderungen besteht insbesondere bei den relevanten Punkten „Übertragung der Bilanzierungsaufgabe“, „Abwicklung des Messstellenbetriebs“ und „Wirtschaftlichkeit des Rollouts“ dringender Nachsteuerungsbedarf.
Übertragung der Bilanzierungsaufgabe: Der Plan, die Bilanzierungsaufgabe den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu übertragen ist nicht zielführend, unnötig und zudem viel zu teuer. Die ÜNB müssten neue Strukturen aufbauen, und das parallel zu den bereits existierenden IT-Systemen der Verteilnetzbetreiber. Damit gibt es doppelten Aufwand im System und letztlich höhere Kosten, die von den Stromkunden bezahlt werden müssten. Unsere Forderung: Die aktuelle Arbeitsaufteilung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern läuft effizient und sorgt für einen hohen Grad an Versorgungssicherheit. Es gibt keinen Grund, das aufzugeben! Außerdem behindert diese Regelung den Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSyS), da mit jedem zusätzlichen iMSyS ein Zähler bei der Bilanzierung durch den Verteilnetzbetreiber verloren geht. Das könnte die Bereitschaft, hier mehr Kunden als unbedingt notwendig mit dieser neuen Technologie auszustatten, deutlich bremsen.

Abwicklung des Messstellenbetriebs: Bei der Ausgestaltung des intelligenten Messstellenbetriebs brauchen alle Marktpartner mehr Klarheit und effiziente Prozesse. Um den Rollout der Smart Meter nicht mit zusätzlichen Kosten für eine separate Rechnung und einen separaten Vertrag zu überfrachten, sollte es auch zukünftig möglich sein, wie bisher das Messentgelt über den Lieferanten und somit aus einer Hand abzurechnen. Hier fordern wir eine entsprechend eindeutige Regelung im Gesetzesentwurf.
Wirtschaftlichkeit des Rollouts: Die im Gesetz vorgesehenen Preisobergrenzen stellen alle Messstellenbetreiber (MSB) vor große Herausforderungen: Bereits zum Start des Rollout-Prozess ab 2017 müssen Unternehmen ihre IT-Systeme und Prozesslandschaften vollständig an die neue „Zählerwelt“ anpassen. Für ein Unternehmen entstehen dabei unter anderem Kosten durch den Zählereinbau, die Installation und Unterhaltung der Technik. Zudem haben elektronische Zähler nur eine Eichgültigkeit von acht Jahren, während die mechanischen Ferraris-Zählern mindestens 16 Jahren halten. Der Roll-Out setzt also hohe Investitionen voraus. Allerdings werden gerade zu Beginn nur sehr wenige intelligente Messsysteme eingebaut, was kaum Möglichkeiten zur Refinanzierung über die vorgegebenen Preisobergrenzen (=Messentgelte) schafft. Das geht zwangsläufig zu Lasten der Liquidität der Unternehmen. Unsere Forderung: Die im Gesetz vorgesehenen Preisobergrenzen sollten zumindest für den gewerblichen Bereich als Netto und nicht als Brutto-Werte angesetzt werden.

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