Die Publikation ist ab sofort als Druckversion und im VKS Web-Kiosk erhältlich
VKU-Gutachten „Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien - Rechtliche Untersuchung eines Umsetzungsmodells für Deutschland“
Mit unserem neuen Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“ möchten wir Ihnen eine fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland vorstellen.
19.02.26
Mit unserem neuen Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“ möchten wir Ihnen eine fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland vorstellen.
Angesichts der strukturellen Krise auf dem Markt für Alttextilien ziehen sich immer mehr etablierte Sammler zurück: Private Container werden abgebaut, und auch gemeinnützige Sammlungen werden nach und nach eingestellt. Die Ausdünnung der Sammelstruktur führt zu überfüllten Containern und zu Verschmutzungen der Straßenräume, in denen die Altkleidercontainer aufgestellt sind. Daher stehen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) mit ihrem gesetzlichen Sammelauftrag vor der schwierigen Aufgabe, die Alttextiliensammlung trotz finanzieller Verluste weiterzuführen und gleichzeitig ein sauberes äußeres Erscheinungsbild der Stellplätze sicherzustellen.
Da nicht absehbar ist, dass sich die Situation auf dem Markt für Alttextilien entspannt, hat das EU-Parlament am 9. September 2025 die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit die Grundlage für die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Alttextilien geschaffen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen; die Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien soll bis zum 17. April 2028 erfolgen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU e. V.) hat im Zuge dieser gesetzlichen Neuerungen ein neues Rechtsgutachten mit dem Titel „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“ veröffentlicht. Erstellt wurde es von Rechtsanwältin Prof. Dr. Angela Dageförde (DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner). Das Gutachten betont, dass die kommunale Verantwortung für die Sammlung erhalten bleiben muss. Kommunale Entsorger sind die einzigen Akteure, die ein flächendeckendes, verlässliches und sozial eingebettetes Sammelsystem bereitstellen können – einschließlich der Einbindung sozialer Träger wie Caritas oder DRK, die wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen.
Wir freuen uns, Ihnen das Gutachten auch in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen, und wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Die Publikation kann zum Preis von 29,00 Euro (für VKU-Mitglieder) bzw. 59,00 Euro (für Nichtmitglieder) zzgl. Versandkosten über den VKU-Verlag bestellt werden.
Zudem finden Sie ein PDF des Rechtsgutachtens auf der Website des VKU im VKS Web-Kiosk.