Klimaschutz
Umweltministerium bereitet Klimaschutzprogramm vor
Die neue Bundesregierung ist verpflichtet im Frühjahr ihr Klimaschutzprogramm zur Erreichung der nationalen Klimaziele zu präsentieren. An der Konsultation des Umweltministeriums hat sich der VKU beteiligt. Aus VKU-Sicht sind klare Rahmenbedingungen entscheidend, um Investitionssicherheit in dieser Transformation sicherzustellen.
26.01.26
Die neue Bundesregierung ist verpflichtet im Frühjahr ihr Klimaschutzprogramm zur Erreichung der nationalen Klimaziele zu präsentieren. An der Konsultation des Umweltministeriums hat sich der VKU beteiligt. Aus VKU-Sicht sind klare Rahmenbedingungen entscheidend, um Investitionssicherheit in dieser Transformation sicherzustellen.
Umweltministerium bereitet Klimaschutzprogramm vor
Die neue Bundesregierung muss gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm beschließen, das Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 enthält.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hatte deshalb zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen. Wir haben uns an der Konsultation mit einer spartenübergreifenden VKU-Stellungnahme beteiligt. Aus VKU-Sicht ist es zentral, dass politisch klare zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen gesetzt werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, die diese Transformationsaufgaben stemmen sollen, die nötige Investitionssicherheit zu erhalten. Beispielsweise sollte der Rechtsrahmen für die CO2-Bepreisung bzw. für den CO2-Emissionhandel möglichst verbindlich gesetzt werden und 2028 eingeführt werden müssen.
Zentrale Botschaften des VKU sind:
- Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisierung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitionssicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur.
- Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind.
- Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssicherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung: Das geplante Europäische Emissionshandel II (EU ETS II) adressiert einen Großteil der Emissionen in den erfassten Sektoren. Seine Einführung sollte nicht über 2028 hinaus verschoben werden. Ferner bedarf es klarer Regelungen zur Anrechenbarkeit von internationalen Emissionszertifikaten.
- Die weitere Elektrifizierung ist sowohl für den Klimaschutz als auch für die Resilienz zentral. Aus diesem Grund ist die Preisrelation zwischen Strom- und Gas- bzw. Ölpreis entscheidend. Darum bedarf es einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum für alle Abnehmer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
- Zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen bedarf es einer Verstetigung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze und einer Fortschreibung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
- Im Zuge der enormen Transformationsherausforderungen stellen sich Finanzierungsfragen. Es bedarf deshalb sicherer Investitionsrahmen für Energieinfrastrukturen und für Stromerzeugungsanlagen (EE und KWK-Anlagen), um den Kohleausstieg und die zunehmende Elektrifizierung sicherzustellen.
Die im Klimaschutzprogramm festgelegten Maßnahmen haben Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der gesamten Kommunalwirtschaft. Die konkrete gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Verantwortung der jeweils zuständigen Ministerien. Der VKU wird deren Umsetzung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf auf Fehlentwicklungen hinweisen.