In Folge des Verfahrens zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (Ag-NeS) hat der VKU eine Stellungnahme veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12.05.2025 das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers gestartet. Die Behörde will im Zusammenhang mit der Energiewende das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden und die Netzkostenverteilung neu regeln.
Mit der Rahmenfestlegung „AgNes“ werden die bisher in §§ 12-20 StromNEV dargelegten Grundsätze der Netzentgeltsystematik Strom neu geregelt. Hintergrund dessen ist der Anstieg der Netzkosten aufgrund erneuerbarer Energieerzeugungen, sodass die Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten angedacht wird. Zur Strukturierung der Diskussion veröffentlicht die BNetzA zur Eröffnung des Verfahrens das Diskussionspapier.
Der VKU hat am 30.06.2025 eine Stellungnahme zu dem BNetzA-Diskussionspapier AgNeS veröffentlicht:
Darin begrüßt der VKU die Feststellung der BNetzA, dass die Hauptaufgabe der Netzentgelte darin besteht, die effizienten Netzkosten zu refinanzieren. Jedoch mangle es aus Sicht des VKUs bei dem Bestandteil des Zielszenarios an einer kritischen Betrachtung des Kriteriums Umsetzbarkeit
Der VKU fordert eine gesamtheitliche Reform der Netzentgeltsystematik, die auch eine Nachfolgeregelung für die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE), Industrienetzentgelte sowie singulär genutzte Betriebsmittel umfasst.
Außerdem steht der VKU einer Diskussion zur Ausweitung der Finanzierungsbasis der Netze durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten grundsätzlich offen gegenüber. Jedoch können aus VKU-Sicht räumliche/topologische Allokationssignale über das Instrument der Baukostenzuschüsse (BKZ) effektiver gesetzt werden. Bei Einspeisenetzentgelten erfolgt die Refinanzierung über die Laufzeit der genutzten Netzkomponenten, während sie bei BKZ zumindest teilweise mit einer einmaligen Zahlung sofort erfolgt.
Der VKU hält einen zusätzlichen Grundpreis für alle Netznutzer auf allen Spannungsebenen für nicht erforderlich. Für Netznutzer in der Niederspannung ohne Leistungsmessung muss nach Ansicht des VKUs die Erhebung von Grundpreisen vorgeschrieben werden. Für Netznutzer mit Leistungsmessung können Kapazitätsnetzentgelte sinnvolle Anreize setzen.
Eine Vereinheitlichung der VNB-Netzentgelte lehnt der VKU ab, da regionale Unterschiede die tatsächlichen Kostenstrukturen widerspiegeln.