Transformation der Gasnetze
Effiziente Netztransformation: Warum praktikable Informationsfristen auch bei Biomethananlagen entscheidend sind

Die Transformation der Gasnetze schreitet voran. Deutschland will unabhängig von fossilem Erdgas werden und setzt dabei sowohl auf Wasserstoff als auch auf Biomethan. Doch für Biomethan-Projektierer und Netzbetreiber ergeben sich komplexe Herausforderungen – vor allem bei der Frage, wie frühzeitig über künftige Netzstilllegungen oder Umstellungen informiert werden muss. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier auf, warum überlange Informationsfristen für Biomethananlagen den Umbau der Netze eher bremsen als fördern – und macht konkrete Vorschläge für praxistaugliche Lösungen.

27.01.26

Pragmatische Fristen und regionale Biomethan-Strategien sind für die Energie-wende wichtig

Biomethan gilt als strategisch relevante Ergänzung zu Wind- und Solarenergie. Es ist klimaneutral, speicherbar, regional erzeugbar und kompatibel zur bestehenden Infrastruktur. Besonders die Nutzung von Bioabfällen leistet einen zentralen Beitrag zur CO₂-Reduktion in Wärme und Verkehr.
Trotz seines Potenzials kann Biomethan jedoch nur sinnvoll eingebunden werden, wenn Netzbetreiber und Erzeuger verlässliche Perspektiven erhalten – und diese Perspektiven zugleich in die langfristige Netzplanung integrierbar sind.

Das Dilemma: Investitionssicherheit vs. flexible Netzplanung

Biomethan-Projektierer fordern Planungssicherheit und wünschen sich Informationsfristen von bis zu 20 Jahren, bevor ein Netzanschluss stillgelegt oder umgestellt wird. Nur so seien Investitionen tragfähig.

Netzbetreiber wiederum müssen flexibel auf die Transformation reagieren können. Sie können heute nicht verbindlich zusagen, ob ein bestimmter Netzabschnitt in 15 oder 20 Jahren noch betrieben wird. Die aktuelle Gesetzeslage (EnWG-E) sieht dafür eine Betrachtungsdauer von 10 Jahren vor.

Das Ergebnis ist ein klassisches Henne-Ei-Problem, das Investitionen hemmt und den Ausbau von Biomethan verzögert.

VKU-Forderung: Realistische Fristen statt Blockaden

Der VKU warnt im Positionspapier: Die vorgeschlagenen langen Informationsfristen sind nicht praktikabel und könnten mit der kommunalen Wärmeplanung kollidieren.

Darum schlägt der VKU vor:

Informationsfristen für Endverbraucher deutlich verkürzen

  • 5 Jahre ab Einreichung des Verteilnetzentwicklungsplans (VNEP)
  • 3 Jahre ab Genehmigung des VNEP

So bleiben Netze transformierbar.

Keine generelle 20-Jahres-Frist für Biomethananlagen

Solche Fristen wären nur sinnvoll, wenn Biomethan langfristig sicher in die Energieinfrastruktur integriert werden kann – was aktuelle Rahmenbedingungen nicht gewährleisten.

Vorschlag: Biomethan-Nutzungsgebiete einführen

Als konstruktiven Vorschlag bringt der VKU Biomethan-Nutzungsgebiete ins Spiel. Diese könnten dort entstehen, wo:

  • hohe Biomassepotenziale vorhanden sind,
  • mehrere Anlagen vorhanden sind,
  • ein stabiler Abnehmermarkt existiert.

Durch regionale Clusterlösungen könnten Erzeuger und Netzbetreiber Planungssicherheit erhalten. Sammelleitungen und gemeinsame Aufbereitungsanlagen würden zudem Kosten senken und Netze effizienter machen.

Der VKU macht deutlich:

  • Biomethan ist und bleibt ein zentraler Teil der Energiewende.
  • Planungssicherheit ist wichtig – aber realistische Fristen sind für eine gelungene Netztransformation unverzichtbar.
  • Biomethan-Nutzungsgebiete und enge Abstimmungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern können Investitionen sichern und regionale Potenziale heben.
  • Die Transformation der Gasnetze muss flexibel bleiben, um klimaneutrale Gase nicht gegeneinander auszuspielen.