Finale Festlegungen im NEST-Prozess
Anpassung der Anreizregulierung: BNetzA greift zentrale VKU-Forderungen auf
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre überarbeiteten Vorschläge zur Anpassung des Regulierungsrahmens vorgestellt. Nach intensiver Auswertung der Stellungnahmen zu den Entwürfen vom Sommer 2025 reagiert die Behörde in mehreren zentralen Punkten – und greift dabei wesentliche Forderungen des VKU auf.
30.10.25
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre überarbeiteten Vorschläge zur Anpassung des Regulierungsrahmens vorgestellt. Nach intensiver Auswertung der Stellungnahmen zu den Entwürfen vom Sommer 2025 reagiert die Behörde in mehreren zentralen Punkten – und greift dabei wesentliche Forderungen des VKU auf.
Teilweise Fortschritte – aber keine Trendwende
Positiv zu bewerten ist, dass künftig auch Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren vom sogenannten OPEX-Faktor profitieren können. Damit erkennt die BNetzA erstmals an, dass auch kleinere Netzbetreiber wachsende Aufgaben bei Personal, Digitalisierung und Netzausbau stemmen müssen. Die Entscheidung für diese Öffnung ist ein Erfolg der kommunalen Netzbetreiber und ein Ergebnis intensiver VKU-Arbeit in den Konsultationen.
Ebenfalls zu begrüßen ist die Anhebung der Mindesteffizienz im Effizienzvergleich von 60 auf 70 Prozent. Das reduziert übermäßige Kürzungen, vermeidet Härtefallverfahren und schafft etwas mehr Stabilität im System. Diese Anpassung ist pragmatisch und hilft in der Praxis, löst aber keine strukturellen Probleme.
Zugang zum vereinfachten Verfahren: Objektive und aktuelle Kriterien
Auch beim Zugang zum vereinfachten Verfahren nimmt die BNetzA eine praxisnahe Anpassung vor: Maßgeblich soll künftig die angepasste Erlösobergrenze sein, die die aktuelle Kostenstruktur besser widerspiegelt. Damit bleibt die Zuordnung für die meisten Netzbetreiber stabil und nachvollziehbar
Fremdkapitalkosten: Nur ein Minimal-Kompromiss
Kritisch zu sehen ist die von der BNetzA vorgeschlagene Anpassung bei der Fremdkapitalverzinsung. Die Idee, Investitionsjahre künftig stärker zu gewichten, geht zwar auf eine VKU-Anregung zurück – allerdings war dieser Vorschlag ausdrücklich nur als Notlösung gedacht, falls eine echte Reform der Kapitalkostenparameter nicht möglich sein sollte.
Weitere Regelungen bleiben unzureichend
Besonders unverständlich ist zudem, dass zentrale Anliegen der Branche unverändert unberücksichtigt bleiben: So lehnt die BNetzA weiterhin ab, Kosten für Ausbildung oder Betriebskitas als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen. Damit werden ausgerechnet jene Unternehmen benachteiligt, die Verantwortung übernehmen und vor Ort in Fachkräftesicherung investieren. Auch die geplante Verschärfung des Effizienzvergleiches durch die Abkehr vom „best-of-four“-Ansatz trägt zur Verunsicherung in den Unternehmen bei.
Fazit: Verbesserungen im Detail, aber kein investitionsfreundlicher Rahmen
Die aktuellen Vorschläge der BNetzA enthalten einzelne Korrekturen, die zu mehr Fairness und Praxistauglichkeit beitragen. Von einem investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen sind wir jedoch weiterhin weit entfernt.