Daten als Schlüssel für die digitale Wirtschaft
EU-Kommission legt Schwerpunkte ihrer Digitalpolitik bis 2024 vor

Neben dem „Green Deal“ ist es die zweite Priorität der neuen EU-Kommission: die Führungsrolle der EU bei der digitalen Transformation. Ihre Ideen, wie das gelingen soll, hat die Kommission in ihrer Digitalstrategie vorgestellt. Deutlich wird: Auch die neue Kommission erachtet Daten als zentral für die digitale Wirtschaft.

27.02.20

Der digitale Wandel soll die europäische Wirtschaft vorantreiben, die Digitalisierung die Norm der europäischen Gesellschaft werden. Dieses Ziel will Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in den kommenden Jahren verfolgen – zusammen mit der Umsetzung des „Green Deal“. Welche Vorhaben die Kommission dazu plant, hat sie in ihrer Digitalstrategie dargelegt, die am 19. Februar 2020 veröffentlicht wurde. Begleitend dazu: eine europäische Datenstrategie und ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz. Mit diesen Papieren stellt sie die Weichen für die digitalpolitischen Initiativen der kommenden Jahre. Deutlich wird: Auch die neue Kommission erachtet Daten als zentral für die digitale Wirtschaft. Die Verfügbarkeit von Daten, auch des öffentlichen Sektors, der Zugang und ihre Nutzung werden entsprechend zu den Schwerpunkten der europäischen Digitalpolitik gehören. Der VKU wird die Umsetzung der Strategien und die Initiati-ven der europäischen Digitalpolitik weiterhin eng begleiten.

Europäische Digitalstrategie

Die Digitalstrategie soll Europas digitale Zukunft gestalten. Sie beruht auf drei Säulen: Technologie, eine faire und wettbewerbsfähige Digitalwirtschaft und eine digitale und nachhaltige Gesellschaft. Dabei soll die Digitalpolitik auch mit der Arbeit an der Umsetzung des „Green Deal“, dem zentralen Vorhaben der neuen Kommission, Hand in Hand gehen. Daten sollen im Zusammenhang mit Dekarbonisierung oder dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft genutzt werden; Datenzentren und IKT-Infrastrukturen selbst CO²-neutral werden.

Europäische Datenstrategie

Die EU-Datenstrategie verfolgt das Ziel, den Datenaustausch in der EU zu fördern und die grenzüberschreitende Nutzung von Daten zu erleichtern. Dazu sollen die notwendigen Strukturen geschaffen werden. Besonders relevant für kommunale Unternehmen: Die Kommission will auch weiterhin daran arbeiten, hochwertige Daten des öffentlichen Sektors für die Weiterverwendung verfügbar zu machen und deren Nutzung zu fördern. Angeknüpft werden soll an die PSI-Richtlinie und die noch ausstehende Definition der hochwertigen Datensätze auf EU-Ebene.

Die Kommission will einen sektorübergreifenden Rahmen für die Datenwirtschaft entwickeln, der flexibel genug sein soll, um dynamische Entwicklungen zuzulassen. Für einzelne Sektoren soll es aber auch spezielle Vorgaben geben. Darunter fallen u.a. Mobilität, Energie und Daten zu öffentlichen Aufträgen. Sie gehören zu den Bereichen, für die sich die Kommission europäische Datenräume vorstellt.

Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz

Im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) diskutiert die Kommission unterschiedliche Optionen für einen Rechtsrahmen – ein Gesetzgebungsvorschlag soll im vierten Quartal 2020 folgen. Der Rechtsrahmen für KI soll sich v.a. auf Fragen der Haftung, Diskriminierung und Transparenz konzentrieren. Ziel der Kommission ist es, die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nachdrücklich zu unterstützen. Für den VKU wird dabei insbesondere das Vorhaben der Kommission relevant sein, auch zur Entwicklung von KI den Zugang zu Daten weiter zu erleichtern und europäische Datenräume schaffen zu wollen (siehe europäische Datenstrategie). Von Relevanz ist außerdem, dass die Kommission über verpflichtende risikobasierte Anforderungen für KI-Anwendungen mit hohem Risiko nachdenkt, bspw. in den Bereichen Energie oder Mobilität.

Die Strategien selbst enthalten zwar keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Sie kündigen aber einen Fahrplan, auch für Gesetzgebungsinitiativen, an. Zur Datenstrategie und dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz hat die Kommission öffentliche Online-Konsultationen gestartet. Eine Beantwortung ist bis 19. Mai 2020 möglich.