EU-Kommission will Anforderungen für Anlagen zukünftig verschärfen
VKU positioniert sich zur laufenden Überarbeitung der IED auf EU-Ebene

Nachdem die EU-Kommission im April ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht hat, arbeiten derzeit das Europäische Parlament und der Ministerrat an ihren Positionen. Da der Kommissionsvorschlag eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Anlagen vorsieht, bringt sich der VKU mit seiner spartenübergreifenden Position aktiv in die Verhandlungen auf EU-Ebene ein.

05.10.22

Im Rahmen des Green Deal will die EU-Kommission den Umweltschutz stärken und die Emissionen reduzieren. Mit der Industrieemissionsrichtlinie sollen ca. 50.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe in Europa abgedeckt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, dass künftig mehr Tätigkeiten, Anlagen und Betriebe in den Regelungsbereich der Richtlinie fallen sollen, beispielweise Batteriehersteller und Rinderzuchtbetriebe. Künftig sollen größere Emissionsquellen abgedeckt, die Genehmigungsverfahren gestrafft, die Verwaltungskosten gesenkt, die Transparenz erhöht und verstärkt Zukunftstechnologien und andere innovative Ansätze gefördert werden.

Die EU-Kommission schlägt insbesondere die folgenden Anpassungen vor:

  • Strengere Genehmigungsauflagen für Anlagen: Während bisher nach Entscheidung der Genehmigungsbehörden bei ca. 80 Prozent der Anlagen die Einhaltung der oberen Intervallgrenzen der Emissionsbandbreiten ausreicht, soll künftig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stets geprüft werden, ob die umweltfreundlichste Leistung gemäß BVT-Anforderungen („Beste Verfügbare Techniken“) erreicht werden kann. Außerdem sollen die Vorgaben für die Gewährung von Ausnahmen verschärft werden, indem die vorgeschriebenen Bewertungen harmonisiert und regelmäßige Überprüfungen der gewährten Ausnahmen sichergestellt werden.
  • Die Bestimmung der neuen BVT-Anforderungen soll voraussichtlich ab 2024 erfolgen. Deren Einführung in den Mitgliedstaaten ist ab 2027 vorgesehen.
  • Den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Industrieunternehmen sollen vier Jahre Zeit eingeräumt werden, um ihren Verpflichtungen aus den neuen BVT-Anforderungen nachzukommen.

Der Vorschlag enthält auch Bestandteile mit Relevanz für kommunale Unternehmen der Abfall-, Wasser- und Energiewirtschaft, vor allem hinsichtlich der Maßgaben für tätigkeitsspezifische „beste verfügbare Techniken“ (BVT). Deswegen bringt sich der VKU, wie bereits 2021 bei der Konsultation, mit einer Stellungnahme zum Vorschlag sowie über seinen europäischen Dachverband, SGI Europe, in den weiteren Prozess ein.

VKU-Position
Der VKU unterstützt die Bestrebungen der EU-Kommission, den Umweltschutz über die Überarbeitung der IED zu stärken, in seiner Stellungnahme grundsätzlich. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen vor Ort umsetzbar sein und dürfen die Erfüllung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen nicht behindern. Genehmigungsverfahren für Anlagen sollten daher weder zu komplex sein noch zu langwierig werden. Die Vorschläge der EU-Kommission, die Emissionsgrenzwerte in Höhe der unteren Emissionsbandbreite festzusetzen und nur im Ausnahmefall hiervon abzuweichen, würden aus VKU-Sicht hingegen dazu führen, dass sehr viele Anlagen für einen oder mehrere Emissionsgrenzwerte Ausnahmen und abweichende Regelungen beantragen müssten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Einzelfall ist aber immer mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Eine Vielzahl von Abweichungs-/Ausnahmeentscheidungen im Einzelfall würde daher zu erheblichem behördlichen Aufwand führen und die Genehmigungsbehörden überfordern.

Hintergrund
Nach der Veröffentlichung durch die Kommission werden sich in den kommenden Monaten das Europäische Parlament und der Ministerrat zum Kommissionsvorschlag positionieren. Anschließend werden die EU-Institutionen miteinander Kompromisse aushandeln. Nach Einigung und Inkrafttreten der neuen Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit bekommen, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.