Industrial Accelerator Act
Neue Vergabekriterien für kommunale Unternehmen

Die EU-Kommission plant mit dem Industrial Accelerator Act verpflichtende „Made in EU“- und „kohlenstoffarm“-Kriterien für öffentliche Beschaffungen ab 2029. Diese Vorgaben dürften in einem Konflikt stehen mit dem Ziel, das Vergaberecht zu vereinfachen. Für kommunale Unternehmen sind steigende Kosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu befürchten.

18.03.26

Industrie fordert „buy European“-Vorgabe

Am 4. März 2026 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den sogenannten Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt, mit dem sie die Industrie stärken und die Abhängigkeit von ausländischen Importen in Schlüsselsektoren reduzieren will. Ziel der Maßnahmen ist die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Für die Kommunalwirtschaft ist besonders relevant, dass ab 1. Januar 2029 für Beschaffungen und Förderungen in ausgewählten Sektoren die Kriterien „Made in EU“ und/oder „kohlenstoffarm“ verpflichtend verankert werden sollen. Mit ähnlichen Vorgaben ist im Zuge der anstehenden Reform des EU-Vergaberechts zu rechnen, wozu sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden positioniert hat.

Kommissionsvorschlag

Neben der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere zugunsten von Dekarbonisierungsprojekten in den Bereichen der energieintensiven Industrien zielt der IAA darauf ab, die Nachfrage nach „sauber“ produzierten und in der EU hergestellten Gütern in bestimmten Sektoren zu stärken und Leitmärkte zu schaffen. Um das zu erreichen, setzt die Kommission auf „Made in EU“ und „kohlenstoffarm“ als neue verbindliche Vergabekriterien.

Wenn öffentliche Beschaffungsverfahren etwa Stahl, Beton oder Aluminium enthalten, sollen festgelegte Mindestanteile „kohlenstoffarm“ sein. Bieter aus Drittstaaten sollen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern die Kommission sie nicht als „vertrauenswürdige Partner“ eingestuft hat. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein Freihandelsabkommen besteht. Vergleichbare Anforderungen sind für öffentliche Beschaffungsverfahren für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Auch staatliche Förderprogramme sollen künftig die Kriterien „Made in EU“ und „kohlenstoffarm“ hinsichtlich der entsprechenden Güter berücksichtigen.

Mit dem IAA wird zudem die Netto-Null-Industrieverordnung ausgeweitet. Auch für öffentliche Beschaffungen sowie für Förderprogramme im Zusammenhang mit sog. Netto-Null-Technologien sollen "Made in EU"-Kriterien eingeführt werden.  Dies soll die Beschaffung von Batteriespeichern, PV-Anlagen, Windkraft-Anlagen und Wärmepumpen betreffen. 

Abweichungen von den Vorgaben sind dann erlaubt, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nur von einem Wirtschaftsteilnehmer angeboten werden kann, es keine zumutbare Alternative gibt, keine geeigneten Angebote (auch in früheren ähnlichen Beschaffungsverfahren) eingereicht wurden oder unverhältnismäßig hohe Mehrkosten von mindestens 25 Prozent oder technische Inkompatibilität bei Betrieb und Instandhaltung entstehen würden. 

Zielkonflikte und Wettbewerbsnachteile 

Aus Sicht des VKU sind der vorgeschlagene IAA und die darin enthaltenen Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe äußerst kritisch zu betrachten. Durch die neuen Vergabekriterien „kohlenstoffarm“ und „Made in EU“ würden zum einen Zielkonflikte riskiert, beispielsweise mit dem geplanten Bürokratieabbau, der Erreichung der europäischen Klimaziele und der Senkung der Energiepreise – Ziele, die ebenfalls als entscheidend für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Der IAA widerspricht zudem in seiner Stoßrichtung und der Detailtiefe deutlich der Entbürokratisierungsagenda der Kommission und diversen „Omnibus-Paketen“, mit denen Verwaltungsaufwand reduziert und Verfahren vereinfacht werden sollen.

Zum anderen würden vor allem für die Energiewirtschaft, in der kommunale Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen, neue verpflichtende Beschaffungskriterien erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten. Verbindliche strategische Vorgaben führen zu Mehrkosten, einer eingeschränkten Produktauswahl, weniger Bietern und zusätzlichen administrativen Anforderungen. Bereits heute verzeichnen kommunale Netzbetreiber erhebliche Kostensteigerungen. Weitere Auflagen würden diesen Effekt weiter verstärken und sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Effizienz beeinträchtigen. 

Energiewende wird noch teurer

Allein in Deutschland sind bis 2030 Investitionen in Höhe von rund 721 Milliarden Euro für die Energiewende erforderlich. Kommunale Unternehmen müssen einen Großteil der Investitionen aufbringen. Die geplanten neuen Vorgaben würden die Energiewende nicht nur noch teurer und entsprechend höhere Investitionen erforderlich machen, sondern zusätzlich den Handlungsspielraum öffentlicher Auftraggeber immens einschränken und dadurch die oben genannten politischen Ziele konterkarieren. 

Nächste Schritte

Nach der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags werden nun Parlament und Rat ihre Positionen erarbeiten. Das kann einige Monate in Anspruch nehmen, bevor die Verhandlungen über Kompromisse aufgenommen werden. Vor der Sommerpause will die EU-Kommission zudem ihren Vorschlag zur Reform des Vergaberechts vorlegen. Der VKU wird beide Prozesse sehr intensiv begleiten und die Positionen der Kommunalwirtschaft aktiv einbringen.