Europäischer Digital Networks Act
Kommissionsvorschlag zum Digital Networks Act veröffentlicht
Nach langem Warten hat die Kommission Ende Januar ihren Vorschlag zum Digital Networks Act vorgelegt. Dieser soll eine Grundlage des deutschen Telekommunikationsgesetzes auf EU-Ebene überarbeiten. Was genau schlägt die Kommission mit Blick auf die Telekommunikationsmarktregulierung und Kupfer-Glas-Migration vor? Wir geben einen Überblick!
26.01.26
Nach langem Warten hat die Kommission Ende Januar ihren Vorschlag zum Digital Networks Act vorgelegt. Dieser soll eine Grundlage des deutschen Telekommunikationsgesetzes auf EU-Ebene überarbeiten. Was genau schlägt die Kommission mit Blick auf die Telekommunikationsmarktregulierung und Kupfer-Glas-Migration vor? Wir geben einen Überblick!
Kommissionsvorschlag zum Digital Networks Act veröffentlicht
Am 21. Januar hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen Digital Networks Act (DNA) vorgelegt. Der DNA soll den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, eine Grundlage des deutschen Telekommunikationsgesetzes, überarbeiten und fasst folgende europäische Rechtsakte zusammen:
- die GEREK-Verordnung,
- die europäische Funkfrequenzpolitik und
- die Kernbestandteile der Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet.
VKU-Ersteinschätzung
Der Vorschlag zum DNA zeigt Verbesserungen gegenüber ursprünglichen Überlegungen der Kommission, die sie in ihrem Weißbuch „Wie kann der Bedarf an digitalen Infrastrukturen in Europa bewältigt werden?“ im Februar 2024 dargelegt hatte. Das Festhalten an einer Vorabregulierung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht wird angesichts der noch immer vorherrschenden Wettbewerbsverhältnisse in Deutschland ausdrücklich begrüßt.
Richtig stellt sich insbesondere auch der Kommissionsansatz einer regelgebundenen, möglichst zeitnahen und diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration als Bestandteil des Prozesses der Kupfernetzabschaltung dar, die als solche einem selektiven (Nicht-)Abschaltverhalten des Kupfernetzbetreibers vorbeugen kann.
Die vorgeschlagene Migrationsvoraussetzung von 95 Prozent FTTH homes passed ist aber kritisch. In der Praxis würde sie angesichts der vielerorts anzutreffenden Ausbaustände erst spät zu einer Migrationspflicht führen und den kapitalintensiven Anschluss selbst abgelegener Adressen bedingen. Dabei sollte eine frühzeitige Migration durch eine gesteigerte Auslastung des errichteten bzw. im Bau befindlichen Glasfasernetzes vielmehr zusätzliches Kapital für den weiteren Glasfaserausbau freisetzen, um so zu einer hohen Flächendeckung zu gelangen.
Vor diesem Hintergrund erscheint ferner das EU-weite Abschaltdatum – kommissionsseitig wird der 31. Dezember 2035 vorgeschlagen – zumindest mit Blick auf Deutschland ambitioniert. Der VKU wird sich auch deswegen in den Brüsseler Verhandlungen weiterhin für die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten des deutschen Telekommunikationsmarktes einsetzen.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Netzneutralität, zu EU-weit harmonisierten Zugangsprodukten, zum Universaldienst und zur Taxonomie sieht der VKU (eher) positiv. Kritisch ist aber wiederum beispielsweise das Fehlen einer umfassenden Diensteanbieterverpflichtung der Frequenzinhaber zur Sicherstellung eines effektiven Zuganges kommunaler Unternehmen zu Mobilfunkkapazitäten, um attraktive Bündelprodukte, bestehend aus Glasfaser- und vollwertigen 5G-Mobilfunkprodukten, bilden zu können.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat Anfang 2024 das oben verlinkte Weißbuch „Wie kann der Bedarf an digitalen Infrastrukturen in Europa bewältigt werden?“ zum DNA veröffentlicht. Der VKU hatte sich an der Konsultation zum Weißbuch und der Sondierung der Kommission zum DNA jeweils mit einem Positionspapier beteiligt.
Nächste Schritte
Nach Vorlage des Kommissionsvorschlages müssen sich nun Rat und Parlament dazu positionieren. Erst danach können die Verhandlungen zwischen den Institutionen eingeleitet werden.