EU-Kommission bereitet groß angelegte Vergaberechtsreform vor 28.01.26

Die EU-Kommission plant eine groß angelegte Reform des europäischen Vergaberechts, mit der sie die Modernisierung und Vereinfachung der Vergabevorschriften anstrebt und gleichzeitig die Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe als Instrument für strategische Investitionen fördern will. 

Als zentrales Element ihrer Reformpläne sieht die Kommission neue verpflichtende Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien vor. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines „Made in Europe“-Kriteriums, wonach europäischen Produkten bei der öffentlichen Beschaffung in bestimmten Sektoren Vorrang zu gewähren ist. Hierdurch soll ein Beitrag zu strategischen Zielen, wie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, geleistet werden. Unklar ist, welche Sektoren konkret betroffen sein sollen.

Anfang November 2025 hat die EU-Kommission eine weitere öffentliche Konsultation zur geplanten Reform des Vergaberechts gestartet. Der VKU hat sich an dem Aufruf beteiligt und sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Deutschlands zu den Plänen der Kommission positioniert.  

Aus Sicht des VKU ist es zu begrüßen, dass die Vorschriften für die öffentliche Beschaffung entschlackt und die Auftragsvergabe somit effizienter gestaltet werden soll. Die Vorgabe neuer qualitativer Kriterien widerspricht dem jedoch und ist daher kritisch zu sehen. Schon jetzt berücksichtigen kommunale Unternehmen in vielen Fällen vielfältige ökologische, soziale und innovationsbezogene Anforderungen bei der Beschaffung. Eine Verpflichtung, diese oder andere Kriterien anzuwenden, würde die Flexibilität von öffentlichen Unternehmen stark einschränken. Für Energieversorger würde zudem ein Wettbewerbsnachteil entstehen, u. a. aufgrund von Kostensteigerungen und einer eingeschränkten Produktauswahl.

Zentrale Anliegen des VKU betreffen außerdem die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Inhouse-Vergabe. Deutschland ist gekennzeichnet durch eine starke kommunale Ebene mit großen und kleinen Gebietskörperschaften sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Organisationsformen, die sich in vielen Fällen gegenseitig unterstützen. Deren Zusammenarbeit sollte grundsätzlich „vergabefrei“ möglich sein. Dazu ist die bisherige Ausnahmeregelung für die interkommunale Zusammenarbeit zu wahren und zu schärfen.

Schlagworte