Beihilferechtliche Genehmigung rückt näher
Kurzfristige Änderungen des EEG und des KWKG geplant 26.04.21

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Am 20. April hat das Bundeswirtschaftsministerium die Verbände über geplante Gesetzesänderungen zum EEG 2021 und KWKG informiert. Hauptthema der EEG-Änderungen ist die beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Anschlussförderung für Windenergie an Land. In Abänderung der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen EEG-Reform soll die Anschlussförderung auf das Jahr 2021 zu beschränkt werden. Die für 2022 vorgesehene Anschlussförderung, die durch Ausschreibung ermittelt werden sollte, soll gestrichen werden.

Bei den KWKG-Änderungen geht es zum einen um die lang erwarteten Änderungen zur Übergangsregelung für die kleineren KWK (500 bis 1.000 kW), die nun von der Teilnahme an Ausschreibungen befreit bleiben sollen, sofern sie vor dem 1. Januar 2021 bestellt wurden. Zum anderen wurde die Geltungsdauer des KWKG 2020 auch auf diejenigen Anlagen erweitert, die bis zum 31. Dezember 2026 verbindlich bestellt sind und erst danach in Betrieb gehen. Damit wird die langfristige Planbarkeit erhöht.

Gesetzestechnisch handelt es sich bei dem vorgelegten Entwurf um eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum EEG 2021 und KWKG, der vom Bundeskabinett in der kommenden Woche beschlossen und in die laufende EnWG eingespeist werden soll.

Mit der teilweisen Rücknahme der Anschlussförderung für Ü20-Wind-an-Land-Anlagen, die beihilferechtlich offenbar nicht zu rechtfertigen war, ist die Genehmigung zumindest von Teilen des EEG durch Brüssel in greifbare Nähe gerückt. Dies ist eine gute Nachricht vor allem für die Unternehmen, die darauf warten, dass die Zuschläge der Ausschreibungen im Februar und März 2021 erteilt werden.

Viele wichtige Punkte kommen in der Formulierungshilfe allerdings nicht vor, z. B. die Erhöhung des Ausbaupfades und die Streichung der endogenen Kürzung. Diese und weitere Anpassungsnotwendigkeiten wird der VKU weiterhin einfordern.