Beihilferechtliche Genehmigung schafft Rechtssicherheit bis Ende 2026
EU-Kommission macht den Weg frei für das KWKG 2020

Die EU-Kommission hat die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor Kurzem beihilferechtlich genehmigt. Damit wurde endlich eine rechtssichere Grundlage für den Ausbau der KWK gelegt, der zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Blick auf den Kernenergie- und Kohleausstieg zwingend erforderlich ist.

07.06.21

©

artjazz/stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vor Kurzem beihilferechtlich genehmigt. Voraussetzung hierfür war, dass das KWKG an beihilferechtliche Vorgaben angepasst wird, welches im Zuge der EEG-Reform Ende 2020 erfolgt ist.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung wurde nun nach langer Wartezeit Rechtssicherheit für die Anwendung des KWKG bis Ende 2026 geschaffen. Dies ist mit Blick auf den Kernenergie- und Kohleausstieg von hoher Relevanz. KWK-Anlagen können somit weiterhin einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit in Strom und Wärme leisten.

Wichtige Neuerungen im KWKG 2020 umfassen Änderungen beim Kohleersatzbonus, die Einführung eines Bonus für erneuerbare Wärme, die Ausweitung der Ausschreibungen auf Anlagen ab 500 kW und die Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden. Zudem soll die Grundförderung für große KWK-Anlagen ab 2023, vorbehaltlich einer Überprüfung der Angemessenheit im nächsten Jahr, angehoben werden. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen können VKU-Mitglieder über unseren geschützten Mitgliederbereich abrufen.

Bedauerlich ist, dass das KWKG zum einen aus beihilferechtlichen Gründen nur bis Ende 2026 gilt, statt wie ursprünglich geplant bis Ende 2029. Zum anderen ist kritisch, dass die Anwendung des Bonus für elektrische Wärmeerzeuger auch aufgrund beihilferechtlicher Bedenken auf 2025 verschoben wurde.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des VKU problematisch, dass die Frage nach der beihilferechtlichen Kategorisierung des KWKG zwischen Bundesregierung und Kommission nach wie vor nicht geklärt ist. Diese weiterhin andauernde Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Maßnahmen im KWKG notifizierungspflichtige Beihilfen sind, führt bei den kommunalen Energieversorgern zu einer großen Investitionsunsicherheit. Es wäre zu begrüßen, wenn die Bundesregierung eine dauerhafte und belastbare Regelung findet, die es auch der EU-Kommission ermöglichen würde, das KWKG nicht mehr als Beihilfe anzusehen.