Förderung Wärmenetze
Neues Merkblatt für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum Jahresbeginn die Vorgaben zur Umsetzung der BEW-Förderrichtlinie aktualisiert. Das neue Merkblatt führt die bisherigen Merkblätter zu den Modulen 1 – 4 und die technischen Anforderungen in einem einheitlichen Merkblatt mit konsolidierten Vorgaben zusammen.

26.01.26

Ein Stapel Rohre mit je zwei Leitungen darin

Neues Merkblatt für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Antworten auf die bisherigen häufigen Fragen werden in das aktualisierte Merkblatt aufgenommen und Anforderungen konkretisiert. Obwohl dadurch Unklarheiten bei der Antragstellung reduziert werden, wird gleichzeitig ein stark kodifizierter Rahmen für die Antragstellung geschaffen. Der VKU hatte in der Vergangenheit wiederholt die aufwändige Antragstellung bemängelt und auf Vereinfachungen – zum Nutzen sowohl für die Antragsteller als auch für den Fördermittelgeber – gedrungen. 

Positiv zu bewerten sind die Ausnahmen vom Grundsatz der Auftragserteilung nach Zuwendungsbescheid (bedingte Lieferungs- oder Leistungsverträge, Rahmenverträge, etc.). Auch die Übernahme von zwischenzeitlichen Anpassungen bei der Zulässigkeit der zeitlichen Überlappung von Maßnahmenpaketen innerhalb desselben Wärmenetzes oder die Möglichkeit, Modul 4-Anträge parallel zum Antrag von Modul 2 oder 3 zu stellen, ist erfreulich.

Dennoch bleibt der Aufwand in der Antragstellung enorm und es werden durch neue sprachliche Regelungen, wie z. B. über den Einsatz von nicht förderfähigen Wärmeerzeugern und Wärmequellen, zusätzliche Unsicherheiten geschaffen.  

Um Klarheit in der Anwendung des Merkblattes zu schaffen, werden wir voraussichtlich Mitte Februar ein Web-Seminar für unsere Mitglieder ausrichten. In diesem Rahmen wird das BAFA das aktualisierte Merkblatt vorstellen und Rückfragen beantworten. Eine Einladung wird zeitnah über ein Mitgliederrundschreiben versendet.

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