Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Bunderegierung und EU-Kommission verständigen sich zur Kraftwerksstrategie

Nach mehrjährigen Verhandlungen scheint der Durchbruch geschafft: Bundesregierung und EU-Kommission haben eine Grundsatzeinigung zur Kraftwerksstrategie erzielt. Damit ist der Weg für ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren frei. Ein gestuftes Ausschreibungsverfahren soll gewährleisten, dass 2031 genügend steuerbare Kapazität zur Verfügung steht.

26.01.26

Bunderegierung und EU-Kommission verständigen sich zur Kraftwerksstrategie

Was Bundeskanzler Friedrich Merz am 14. Januar bei einem Wirtschaftsempfang in Halle bereits angekündigt hatte, wurde am Tag darauf offiziell. Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich auf grundlegende Eckpunkte für die Kraftwerksstrategie verständigt. Nach jahrelangen Verhandlungen in Brüssel scheint damit der Durchbruch für den Zubau neuer steuerbarer Kapazität geschafft. Der Weg für das Gesetzgebungsverfahren und das anschließende notwendige Beihilfeverfahren ist geebnet. 

Der vereinbarte Plan ist ambitioniert. Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Stromversorgungssicherheit in Deutschland mit einer umfassenden Strategie fit für die Zukunft gemacht werden. Erfolgen soll dies über mehrere Ausschreibungen in den Jahren 2026, 2027 und 2029.

Verknüpfung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus

Den Startpunkt soll eine Ausschreibung noch in diesem Jahr (bislang als „Kraftwerksstrategie“ diskutiert) im Umfang von 12 Gigawatt setzen. Dabei soll es sich um 10 Gigawatt an Neubauprojekten handeln, die über einen zusammenhängenden, längerfristigen Zeitraum Strom erzeugen können müssen. Zur Diskussion stehet ein  Mindestzeitraum  von 10 Stunden. Dieses Kriterium zielt klar auf Gaskraftwerke ab. Des Weiteren sollen 2 Gigawatt technologieoffen und ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden. Hier könnten sich unter anderem Speicher um eine Förderung bewerben. 

Darauf folgen sollen für 2027 und 2029 vollständig technologieoffene Ausschreibungen, an denen sowohl Speicher, Lasten (Demand Side Response) als auch Kraftwerke, Neu- und Bestandsanlagen, teilnehmen können. 

Alle Technologien, die in den Ausschreibungen 2026, 2027 und 2029 bezuschlagt werden, müssen spätestens 2031 in Betrieb und verfügbar sein. 

Die geplanten Ausschreibungen verstehen sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung als „Brücke“ hin zu einem umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt. Dieser soll im Jahr 2027 gesetzlich verankert werden und ab 2032 wirken. Die Ausgestaltung befindet sich laut Regierung derzeit noch in der Diskussion. 

Zusatzmaßnahmen zur Dekarbonisierung von Gaskraftwerken

Alle geplanten Gaskraftwerke sollen so ausgelegt werden, dass sie künftig auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können („H2-ready“). Weiterhin soll klar geregelt werden, dass die notwendige Dekarbonisierung spätestens bis 2045 erreicht wird und damit im Einklang mit den nationalen Klimazielen steht. 

Um den Umstieg auf Wasserstoff bereits früher zu realisieren, sind zusätzliche Anreize geplant: Durch die Schaffung eines entsprechenden rechtlichen Rahmens sollen 2 Gigawatt an Gaskraftwerkskapazität schon im Jahr 2043 und weitere 2 Gigawatt bereits 2040 auf Wasserstoffbetrieb wechseln. Vorgesehen ist, dass für den frühzeitigen Umstieg 2040 bereits im Jahr 2027 Ausschreibungen stattfinden; für den Umstieg im Jahr 2043 sollen weitere Ausschreibungsrunden in den Jahren 2032 bis 2035 folgen, mit denen sich Betreiber um Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff bewerben können.

VKU begrüßt Einigung, mahnt aber Tempo und Nachziehen beim KWKG an 

Der VKU begrüßt die Einigung ausdrücklich, die nach einer langen Hängepartie endlich die entscheidenden Weichen für ein versorgungssicheres Stromsystem stellen könnte. Unerlässlich für eine nachhaltige Versorgungssicherheit bleibt allerdings auch die rasche und konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung und Reform des KWKG.

Im Vergleich zu reinen Stromerzeugern, oftmals lastfern an das Übertragungsnetz angeschlossen, produzieren KWK-Anlagen am Ort des Verbrauchs nicht nur Strom, sondern auch Wärme und tragen damit entscheidend zur Wärmewende bei. Die hohe Effizienz beim Brennstoffverbrauch schont zudem Ressourcen und Klima. Versorgungssicherheit muss vielfältig sein, denn nur ein breit aufgestellter und dezentraler Kraftwerkspark schafft Resilienz und stärkt die Energieversorgung, insbesondere in Krisenzeiten. 

Für den VKU ist klar: Es braucht jetzt Tempo, damit die avisierten Maßnahmen endlich in handfesten Ergebnissen münden. Dafür gilt es schnellstmöglich Klarheit über das Ausschreibungsdesign zu schaffen und den Start des Gebotsverfahrens einzuleiten. Zudem muss das Gesamtvorhaben einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Um eine breite Beteiligung zu ermöglichen, braucht es kleinere Losgrößen und ein Ausschreibungsdesign, das auch Stadtwerken realistische Chancen eröffnet.

So lässt sich Dezentralität stärken und ein kosteneffizienter sowie wettbewerblich fairer Kraftwerkszubau ermöglichen. Dezentralität ist zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Versorgungssystems.

Wie geht es nun weiter?

Aus Regierungskreisen ist bekannt, dass bereits mit Hochdruck an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet wird. Ein konkreter Zeitplan liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bereits deutlich vor der Sommerpause 2026 erscheint allerdings unwahrscheinlich. 

Der VKU wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten und den Gesetzgebungsprozess eng begleiten. Auch die Weiterentwicklung des KWKG hat für den VKU weiterhin höchste Priorität.