Kommunalrichtlinie
Antragsprozess der Kommunalrichtlinie weiter optimiert
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) hat das Angebot der Kommunalrichtlinie überarbeitet: Eine deutlich verkürzte Bearbeitungsdauer für Förderanträge und neue Beratungsservices für Antragsteller sollen Kommunen und kommunale Unternehmen schneller und verlässlicher bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten unterstützen. Der VKU begrüßt die Optimierungsschritte.
19.02.26
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) hat das Angebot der Kommunalrichtlinie überarbeitet: Eine deutlich verkürzte Bearbeitungsdauer für Förderanträge und neue Beratungsservices für Antragsteller sollen Kommunen und kommunale Unternehmen schneller und verlässlicher bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten unterstützen. Der VKU begrüßt die Optimierungsschritte.
Auch kommunale Unternehmen profitieren
Mit den Anpassungen will die NKI ihr Angebot noch stärker an die Bedürfnisse von Kommunen und kommunalen Akteuren anpassen. Der Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ (ZUG), der die Kommunalrichtlinie administriert, soll dabei eine Schlüsselrolle innehaben.
Der Antrags- und Bewilligungsprozess umfasst folgende Neuerungen:
- Mehr Sicherheit im Antragsprozess: Die Förderanträge können vor Einreichung gemeinsam mit den Ansprechpersonen von der ZUG Schritt für Schritt durchgegangen werden. Dadurch lassen sich formale Fehler vermeiden.
- Feste Ansprechpartner bei der ZUG: Antragstellende Kommunen und kommunale Unternehmen werden auf Wunsch während des gesamten Antragsprozesses von festen Beraterinnen und Beratern der ZUG begleitet, auch nach Einreichung des Antrags.
- Bewilligung innerhalb von fünf Monaten: Förderanträge, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden künftig innerhalb von fünf Monaten bewilligt. Dadurch soll die Planungssicherheit für die Antragssteller erhöht sowie ein schnellerer Projektstart ermöglicht werden. Das für die NKI federführende Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) weist darauf hin, dass die Bearbeitung in Einzelfällen länger dauern kann, z. B., wenn der Antragsteller noch andere Fördermittel beantragt hat oder beihilferechtliche Fragestellungen geklärt werden müssen.
Bewertung VKU:
Der VKU hatte sich seit längerem für eine Optimierung des Antrags- und Bewilligungsprozesses und ausgesprochen und begrüßt daher die Verbesserungen. Insbesondere wurde der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Bewilligung bisher als teilweise unverhältnismäßig lang wahrgenommen. Da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgeschlossen ist, entstanden erhebliche Verzögerungen. Dieser hatte auch dazu geführt, dass trotz bestehendem Bedarf keine Förderanträge gestellt wurden. Weiteren Anpassungsbedarf gibt es aus Sicht des VKU noch im Nachweisprozess: Auch dieser sollte deutlich vereinfacht und verschlankt werden.
Kommunalrichtlinie – Hintergrund – Eckpunkte – Antragsfristen
Das BMUKN unterstützt mit der Kommunalrichtlinie seit dem Jahr 2008 Kommunen und kommunale Akteure über verschiedene Förderschwerpunkte und Tatbestände, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Strategische Förderschwerpunkte umfassen z. B. Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz, Kommunale Netzwerke und Machbarkeitsstudien. Zentrale investive Fördertatbestände sind u. a. Außen- und Straßenbeleuchtung, Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung.
Allgemein antragsberechtigt sind unter anderem rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.
Die ganzjährige Antragsfrist für Förderanträge läuft seit 1.Februar 2025 bis 31. Dezember 2027.
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.