Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
VKU zum Energieeffizienzgesetz im Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Endlich bekommen Unternehmen Planungssicherheit, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen sie durchführen müssen.

24.06.26

Berlin, 24. Juni 2026. Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Endlich bekommen Unternehmen Planungssicherheit, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen sie durchführen müssen. In Summe stutzt die Koalition wesentliche Teile des Gesetzes endlich auf das EU-Mindestmaß zurück. Damit baut sie Bürokratie ab und entlastet die Wirtschaft. Jedoch bleibt die Bundesregierung hinter ihren Möglichkeiten zurück.”

Positiv ist, dass zukünftig nur noch Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 GWh pro Jahr ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Bisher waren auch Unternehmen mit deutlich kleinerem Energieverbrauch betroffen. So können sich Energieberater auf die Unternehmen mit größerem Einsparpotenzial konzentrieren.  

Plattform für Abwärme praxistauglicher als bisher 

Gleichwohl geht Deutschland auch weiterhin über die EU-Richtlinie hinaus und hält an der Plattform für Abwärme fest. Allerdings müssen künftig nur noch Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 GWh jährlich sowie Betreiber von Rechenzentren mit einem nominalen Gesamtenergieinput von mehr als 1 MW ihre unmittelbar anfallenden Abwärmepotenziale registrieren. Mit der Plattform geht die Bundesregierung zwar einen Schritt über die EU-Mindeststandards hinaus, verpflichtet jedoch weniger Unternehmen als im bisher geltenden Energieeffizienzgesetz vorgesehen waren. Liebing betont die Chancen für den Standort:
„Abwärme kann vielerorts einen Beitrag zur Wärmeversorgung leisten, womit die Abhängigkeit von fossilen Importen aus dem Ausland reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt wird. Herausforderungen bleiben jedoch, wie die hohen Kosten für den Bau von Fernwärme-Stichleitungen von der Abwärmequelle ins Netz.” 

Scharfe Kritik an Regeln für Wasserwirtschaft

Künftig müssen alle öffentlichen Einrichtungen – also zum Beispiel kommunale Abfallentsorger und Abwasserentsorger mit Kläranlagen ‒ jährlich 1,9 Prozent ihres Gesamtendenergieverbrauchs einsparen. Im alten Gesetz waren noch 2 Prozent vorgesehen. Die Verpflichtung zur Einführung eines (vereinfachten) Energie- oder Umweltmanagementsystem bleibt wie im alten Gesetz bestehen ‒ obwohl die zugrunde liegende EU-Richtlinie das gar nicht vorgibt! Entlastung gibt es lediglich bei der Umsetzungsfrist, die bis zum 11.10.2027 verlängert wurde.

Liebing kritisiert: „Die Einsparziele der EU sind und bleiben zu ambitioniert, weil die öffentlichen Einrichtungen, wie Abwasserentsorger, ohnehin schon kräftig bei ihren energieintensiven Kläranlagen an Energie einsparen. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet die Abwasserentsorger in zeitlich gestaffelten Schritten zur Energieneutralität. Die Umsetzung in deutsches Recht läuft bereits. Vor diesem Hintergrund ist diese Einsparverpflichtung absolut unverhältnismäßig. Schlimmer: All das zusammen widerspricht sich und ist damit leider Überregulierung par excellence.” 

Lob für Erleichterungen bei Rechenzentren 

Bei Rechenzentrumsbetreibern sorgt die Koalition für Erleichterung: Rechenzentren müssen sich erst ab 1.1.2030 bilanziell zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgen. Im Gesetz der Ampel war noch 1.1.2027 vorgesehen gewesen. Auch die Ausgestaltung der Schwellenwerte für Energieeffizienz wird praxisnäher, da sie die Anforderungen an den Betrieb bestehender Rechenzentren besser berücksichtigen.

Kritik an kurzen Fristen 

Unternehmen, die nun erstmals zu einem Energieaudit verpflichtet werden, haben nur ein Jahr Zeit. „Da die Zahl der Auditoren begrenzt ist, ist die Frist schon kurz und sollte verlängert werden”, empfiehlt Liebing. Eine schnelle Einigung ist aus Sicht des VKU dringend notwendig, weil auf EU-Ebene bereits die Vorbereitungen zur erneuten Überarbeitung der Richtlinie im Hinblick auf das verschärfte EU-Klimaziel 2040 gestartet sind. Bis zum Inkrafttreten gelten noch die bestehenden Regelungen. Regelungen, die es also zukünftig in dieser Form gar nicht mehr geben wird und daher nur Ressourcen verbrauchen. 

Hintergrund  

Die im Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) schreibt eine Senkung des Energieverbrauchs der EU bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 vor. Die EU schreibt verpflichtende Maßnahmen vor, welche die Mitgliedstaaten entweder 1:1 umsetzen oder verschärfen können. Mit dem im November 2023 neu eingeführten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hatte die damalige Bundesregierung zentrale EED-Vorgaben in nationales Recht überführt und deutlich verschärft.

Das verursachte bei Stadtwerken und anderen kommunale Unternehmen hohe Bürokratie- und Personalkosten. Geld, das besser in konkreten Klimaschutz und Investitionen vor Ort geflossen wäre. Zudem band das alte Gesetz wertvolle Kapazitäten von Energieberaterinnen und -beratern, die an anderer Stelle deutlich wirksamer für die Energiewende hätte eingesetzt werden können. Daher unterstützt der VKU ausdrücklich das Ziel, das EnEfG zu vereinfachen und auf die eigentlichen EU-Vorgaben zurückzustutzen.   

Die EED-Umsetzungsfrist ist am 11. Oktober 2025 abgelaufen. Die EU-Kommission hat bereits im November 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil mit dem Energieeffizienzgesetz zwar wesentliche Teile, aber nicht alle Anforderungen, umgesetzt wurden.  

VKU-Stellungnahme

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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