KWK und erneuerbare Energien weiter fördern – dezentrale Energiewende beschleunigen statt bremsen
Berlin, 20.11.2018. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beschäftigt sich heute im Rahmen einer Anhörung mit dem Energiesammelgesetz. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet den Gesetzentwurf in einigen Punkten kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht des Stadtwerkeverbandes in Summe nicht geeignet, die Energiewende zu beschleunigen. Bei den Themen Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom haben die Regierungsfraktionen noch die Chance, Impulse für eine dezentrale Energiewende zu setzen.
Bei den Vorschlägen zur Energieeffizienz-Technologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die wesentlich für die Wärmewende und damit für die deutschen Klimaziele ist, gehen einzelne Vorschläge in die falsche Richtung. Beispielsweise die starke Absenkung der Fördersätze für bestehende KWK-Anlagen. Im Wärmesektor entstehen rund ein Drittel aller energiebedingten Emissionen. Ziel muss daher sein, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare und emissionsarme Quellen umzustellen. Die KWK ist dafür zentral: Insbesondere in den Städten ist sie die einzige Möglichkeit, erneuerbare Wärme im großen Stil einzuspeisen. Der VKU plädiert daher dafür, mit dem Energiesammelgesetz das KWKG bis 2025 zu verlängern. Das würde zahlreichen Unternehmen Sicherheit für ihre bereits in Vorbereitung befindlichen Investitionen verschaffen – und den Verbrauchern mehr Versorgungssicherheit.
Der Solarenergieausbau in den Städten ist durch den Gesetzentwurf akut gefährdet. Erst 2017 hatte der Gesetzgeber den sogenannten Mieterstromzuschlag eingeführt. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, dass Bewohner von Mietshäusern künftig den unmittelbar auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom nutzen können. Nun droht diesem Versorgungsmodell das Aus, weil das geplante Energiesammelgesetz drastische Einschnitte bei der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorsieht. Davon wären gerade Mieterstromanlagen überproportional betroffen. Mieterstrommodelle können für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelingt, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Im Verbund mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen, Wärmepumpen oder Stromspeichern können Solaranlagen zum Baustein einer effizienten und CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme werden. Deswegen plädiert der VKU dafür, auf die Kürzungen zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen.
Am Regelungsvorschlag zur Einbeziehung von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen in das Redispatch – darunter versteht man die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden - kritisiert der VKU, dass essentielle Fragen der zukünftigen Prozesse nicht geklärt sind. Gleiches gilt für die Anerkennung der beim Netzbetreiber anfallenden Kosten. Nicht alles, was dem Übertragungsnetzbetreiber durch Abschaltung von Anlagen in den Verteilnetzen hilft, muss auch gut sein für die Stabilität im Verteilnetz. Genau deshalb braucht es einen gleichberechtigten Informationsfluss.