Kraftwerksausschreibung
VKU kritisiert Marktkonzentration und fordert Tempo bei KWKG-Novelle

In der ersten Ausschreibungsrunde zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) haben bis auf ein Stadtwerk vor allem zwei große Energiekonzerne Zuschläge erhalten. Das hat die Bundesnetzagentur am Dienstag mitgeteilt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in dem Ergebnis seine Kritik bestätigt: Der Markt konzentriert sich auf wenige Anbieter.

03.11.26

Berlin, 03.11.2026. In der ersten Ausschreibungsrunde zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) haben bis auf ein Stadtwerk vor allem zwei große Energiekonzerne Zuschläge erhalten. Das hat die Bundesnetzagentur am Dienstag mitgeteilt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in dem Ergebnis seine Kritik bestätigt: Der Markt konzentriert sich auf wenige Anbieter. „Wir sehen eine Marktkonzentration, die für den Wettbewerb bei der Stromerzeugung keine gute Nachricht ist“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Nun komme es für die Stadtwerke auf die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) an.

Der VKU hatte sich im Gesetzgebungsverfahren des StromVKG für eine Begrenzung der Zuschlagsmengen je Bieter starkgemacht. Auch das Bundeskartellamt hatte vorgeschlagen, die Menge pro Anbieter auf zehn Prozent zu deckeln. Das Gesetz sieht eine solche Grenze nicht vor. „Es war zwar eine wettbewerbsintensive Ausschreibung, aber das Ergebnis bedeutet trotzdem Konzentration“, so Liebing. 

Der VKU hatte kritisiert, dass hohe Sicherheitsleistungen, Strafzahlungen und strenge technische Vorgaben vor allem kleinere kommunale Unternehmen abschrecken. Im Bundestag wurden daraufhin einzelne Regeln entschärft. Die vorgenommenen Anpassungen haben sich im Ausschreibungsergebnis aber kaum niedergeschlagen. Dabei wäre ein größerer Wettbewerb ein Gewinn für die Versorgungssicherheit gewesen: Wenn Erzeugung und Flexibilität auf viele Schultern verteilt sind, erhöht sich die Resilienz des Gesamtsystems. „Dezentrale Strukturen machen das Stromsystem krisenfester“, so Liebing.

Umso wichtiger ist aus Sicht des Verbands nun die Novelle des KWKG. Viele Stadtwerke setzen zur Absicherung der Strom- und Wärmeversorgung auf KWK-Anlagen, die zugleich Strom und Wärme liefern. Sie sollen die Versorgung der zunehmend durch erneuerbare Wärme gespeisten Fernwärmenetze ergänzen. Moderne KWK-Anlagen nutzen den Brennstoff sehr effizient und springen ein, wenn Wind und Sonne zu wenig Strom liefern. Das KWKG ist dabei zentral: Die bewährten und gut funktionierenden Förderstrukturen des Gesetzes sind für die Investitionen der Stadtwerke von sehr hoher Bedeutung.

„Das KWKG ist jetzt das entscheidende Thema für kommunale Unternehmen. Es ermöglicht Investitionen vor Ort, die zugleich zu Versorgungssicherheit, Systemflexibilität und einem effizienten Zusammenspiel von Strom und Wärme beitragen“, sagte Liebing. „Wir hoffen, dass nun zügig die Länder- und Verbändeanhörung startet. Die Blockade von Teilen der Bundesregierung muss jetzt zwingend aufgelöst werden.“ Der Verband fordert, die Novelle schnellstmöglich in Kraft zu setzen und das Gesetz bis mindestens 2038 zu verlängern, passend zum Kohleausstieg. Die jetzige Förderung gilt nur für Investitionsentscheidungen bis Ende 2026. Fahrlässig ist, dass ein Förderstopp nun kaum mehr vermeidbar ist, weil ein Inkrafttreten des Gesetzes bis 1. Januar 2027 ausgeschlossen ist. 

Die erste Runde des StromVKG war nach Angaben der Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet. Der VKU rechnet damit, dass sich viele Projekte, die diesmal leer ausgegangen sind, in der zweiten Runde erneut bewerben. Die Gebote dafür sind bis zum 29. Dezember 2026 einzureichen. Dann dürfte der Wettbewerb noch härter werden.

Hintergrund: Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) führt einen Kapazitätsmarkt in Deutschland ein. Es soll sicherstellen, dass auch künftig genügend steuerbare Kraftwerke, Speicher und andere flexible Kapazitäten bereitstehen, um die Stromversorgung in Zeiten mit wenig Wind- und Solarstrom zuverlässig abzusichern. 

Weitere Informationen:

Eckpunkte zum KWKG vorgelegt (29.09.2026)

KWKG-Eckpunkte: VKU begrüßt Reformkurs und fordert Nachbesserungen bei den Investitionsbedingungen (22.09.2026)

Bundestag verbessert Wettbewerbsbedingungen bei Kraftwerksausschreibungen (09.07.2026)

Bundeskabinett beschließt StromVKG (26.05.2026)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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