Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
KWKG-Eckpunkte: VKU begrüßt Reformkurs und fordert Nachbesserungen bei den Investitionsbedingungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die lange erwarteten Eckpunkte für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorschläge.
22.09.26
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die lange erwarteten Eckpunkte für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorschläge.
Berlin, 22.09.2026. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die lange erwarteten Eckpunkte für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorschläge. Sie seien ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit und die Wärmewende, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Mit dem KWKG werde der Instrumentenkasten für Versorgungssicherheit vervollständigt und die weiterhin zentrale Rolle der KWK auch in einem weitgehend auf Erneuerbaren Energien basierenden, zukünftigen Energiesystem ausdrücklich anerkannt. Zudem wird die Erfolgsgeschichte des KWKG als Infrastrukturgesetz fortgeschrieben, in dem KWK-Anlagen, Wärmenetze und Speicher integriert gefördert werden.
Die geplante Verlängerung der Förderung bis 2035 begrüßt der VKU als Schritt in die richtige Richtung, sinnvoller sei es laut Liebing jedoch bis mindestens bis 2038 zu verlängern, damit das Auslaufen der Förderung mit dem geplanten Kohleausstieg zusammenfalle. „Nur so kann das Förderinstrument die beabsichtige Wirkung zur Stärkung der Versorgungssicherheit auch wirklich leisten. Um eine Förderlücke zu vermeiden, sollte das neue KWKG bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten“, so Liebing.
Richtig ist laut Liebing, die Förderung stärker auf die ersten Betriebsjahre zu konzentrieren: „Das vorgesehene Stauchungsmodell bewerten wir im Grundsatz positiv: Kürzere Förderzeiträume bei höheren Fördersätzen passen zur künftigen Rolle von KWK-Anlagen. Sie werden ein erneuerbares Energiesystem flexibel absichern und deshalb seltener laufen. Umso wichtiger ist es, Investitionen schneller refinanzieren zu können.“
Für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs kommt es nach Angaben von Liebing auf die Details an: „Die Förderung muss den gestiegenen Investitionskosten und den zusätzlichen Anforderungen eines flexiblen Anlagenbetriebs Rechnung tragen. Die Kostensteigerungen beim Anlagenbau werden bislang jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Die stärkere Ausrichtung der Förderung an Marktpreissignalen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gehen und damit Investitionen in Versorgungssicherheit gefährden.“
Eine Kombination aus KWK-Anlagen mit Speichern und Power-to-Heat ermöglicht noch mehr Flexibilität. „Die geplanten Regelungen für Power-to-Heat-Anlagen sind positiv zu bewerten, da hier neue Möglichkeiten, auch für Bestandsanlagen, geschaffen werden“, sagt Liebing.
Besonderes Augenmerk muss laut VKU auf die Modernisierung bestehender Anlagen gelegt werden. Liebing: „Bestehende KWK-Anlagen stehen bereits unter wirtschaftlichem Druck. Dazu tragen der Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte sowie drohende, zusätzliche Belastungen aus der AgNes-Reform bei. Um keine Bestands-KWK-Kapazitäten zu verlieren, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Modernisierungen tragfähig sein.“ Die vorgesehene neue Systematik sollte kritisch auf ihre Praxistauglichkeit und Anreizwirkung überprüft werden.
Positiv bewertet der VKU auch die geplanten Regelungen zur Wasserstofffähigkeit von nach dem KWKG geförderten Anlagen. Damit wird ein langjähriges Hemmnis abgebaut und das KWKG an bestehende Regelungen des StromVKG angeglichen.
Begrüßenswert ist laut VKU außerdem, dass Wärmespeicher und Wärmenetze weiterhin förderfähig bleiben. Für eine erfolgreiche KWKG-Novelle sieht der VKU aber hier weiteren Handlungsbedarf. Entsprechende Vorschläge enthalten die Empfehlungen im Evaluierungsbericht der Verbände VKU und AGFW.
Weitere Informationen:
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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