Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
EuGH stärkt Handlungsspielraum für Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: VKU fordert schnelle Gesetzesnovelle

Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.

09.07.26

Luxemburg/Berlin, 09.07.2026. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die Entscheidung und sieht für die Bundesregierung mehr Spielraum für die notwendige zügige Reform des Gesetzes: „Damit entfällt ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor für die weitere Ausgestaltung der KWK-Förderung“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Bundesregierung müsse die angekündigte Novellierung des KWKG nun unverzüglich auf den Weg bringen.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelt die Förderung für Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Ob Teile der Förderung als staatliche Beihilfe einzustufen sind, war jahrelang umstritten. Deutschland wollte damit den Ausbau neuer und modernisierter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und zugehöriger Infrastruktur fördern. Die EU-Kommission wertete die Förderung im Jahr 2021 als staatliche Beihilfe und genehmigte sie bis Ende 2026. Gegen diese Einstufung zog die Bundesregierung vor Gericht und bekam 2024 vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Recht. Die Kommission hatte dagegen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt.

„Der Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung für das Energiesystem ist unbestritten. Gerade in den Wintermonaten stehen erneuerbare Energien nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, um die Nachfrage nach Strom und Wärme jederzeit zu decken“, so Liebing. Als flexibler Mittel- und Spitzenlasterzeuger kommt die KWK nach VKU-Angaben insbesondere in diesen Zeiträumen zum Einsatz und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Durch die effiziente Brennstoffnutzung wird Primärenergie eingespart. „Das stärkt zugleich die Unabhängigkeit Deutschlands von Energieimporten“, so Liebing.

Die Förderung nach dem KWKG endet Ende 2026. Der VKU warnt deshalb vor einem Investitionsstau. „Wir sehen schon heute, dass Investitionsprojekte verschoben oder eingestellt werden, weil die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung kaum noch rechtzeitig erreicht werden können“, so Liebing. Das gilt sowohl für den Anlagenbau als auch für den ebenfalls geförderten Ausbau der Wärmenetze und -speicher. Ohne eine schnelle gesetzliche Anschlussregelung drohe ein erheblicher Einbruch der Investitionstätigkeit. Die Bundesregierung müsse deshalb schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für die KWKG-Novelle vorlegen.

Die Auswirkungen des EuGH-Urteils gehen laut VKU über das KWKG hinaus: „Es sollte nun geprüft werden, welche Konsequenzen sich für weitere energierechtliche Regelungen ergeben, etwa für das Energiefinanzierungsgesetz sowie für beihilferechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz“, so Liebing.

Der VKU hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes befasst und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, unter anderem im Rahmen des KWK-Evaluierungsbericht der Verbände sowie eines eigenen Positionspapiers zum KWKG. Diese Vorschläge bieten laut VKU eine solide Grundlage für eine zukunftsfeste und investitionsfreundliche Reform des KWKG.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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