VKU-Stellungnahme
Zu Eckpunkten des IT-Sicherheitskatalogs nach § 11 Abs. 1a und 1b EnWG

Bereits aktuell existieren sogenannte IT-Sicherheitskataloge, mit denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) die IT-Sicherheitsplichten für die Energieversorgungsunternehmen genauer ausformuliert. Diese IT-Sicherheitskataloge sollen überarbeitet werden, weshalb die BNetzA in einem ersten Schritt Eckpunkte zu den neuen IT-Sicherheitskatalogen zur Konsultation veröffentlicht hat. Der VKU hat seine Stellungnahme zu diesen Eckpunkten abgegeben. Insbesondere wird gefordert, die Verabschiedung des IT-Sicherheitskatalogs zu verschieben, bis das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist.

11.06.25

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