VKU-Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

Die VKU-Landesgruppe Bayern hat zu den Änderungen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben.

27.05.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
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Die VKU-Landesgruppe Bayern hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes eingebracht.

Unsere Positionen zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind in Kürze:

  • Klimaschutz sowie Klimaanpassungsstrategien heute helfen, die Folgen des Klimawandels und von extremen Wettereignissen lokal abzumildern – nicht zuletzt, um hohe finanzielle Folgekosten zu reduzieren.

  • Planungs- und Investitionssicherheit müssen gewahrt, Motivation aufrechterhalten werden: Daher keine Abkehr und schnelle Wechsel von vor Kurzem beschlossenen Zielen.

  • Langfristig angelegte Rahmenbedingungen sollten gesetzt und klare landesspezifische Sektorenziele definiert werden, wenn eine Anpassung an den bundesrechtlichen Rahmen erfolgt.

  • Eine verpflichtende Einbindung der kommunalen Ebene in die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten erscheint essenziell für Relevanz und Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Ein finanzieller Ausgleich durch das Konnexitätsprinzip muss verankert werden, anstatt die Kommunen und somit auch die kommunalen Unternehmen mit dieser wichtigen Aufgabe allein zu lassen. Nur dann ist auch beim Personal Kontinuität möglich, nicht über zeitlich kurz laufende, geförderte Projektstellen.

  • Der erleichterte Zugang zu gebäudescharfen Kehrbuchdaten wird begrüßt. Es sollte klargestellt werden, dass kommunale Unternehmen Zugriff auf die für sie relevanten Daten erhalten.