VKU-Stellungnahme zur Änderung der Bayerischen Bauordnung ("Bauturbo")

Die VKU-Landesgruppe Bayern hat zur Änderung der Bayerischen Bauordnung eine Stellungnahme abgegeben.

14.07.26

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Die VKU-Landesgruppe Bayern hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung  (BayBO) ("Bauturbo") eingebracht. Der Gesetzesentwurf zielt vor allem auf die Verfahrensbeschleunigung ab, um den Wohnungsbau in Bayern voranzubringen.

Unsere Positionen zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind in Kürze:

  • Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Novelle der BayBO und unterstützen das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig haben wir mehrere konkrete Änderungsvorschläge aus Sicht kommunaler Infrastrukturunternehmen eingebracht.

  • Wir fordern, dass beschädigte oder zerstörte Anlagen der kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie beispielsweise Strommasten oder Umspannwerke, im Krisenfall ohne vollständiges Genehmigungsverfahren an gleicher Stelle ersetzt werden können. Hintergrund sind zunehmende Sabotage- und Angriffsszenarien. Eine solche Regelung würde die Versorgungssicherheit und Resilienz stärken und könnte in Art. 57 BayBO aufgenommen werden.

  • Wir begrüßen die vorgesehene Änderung in Art. 2 Abs. 4 BayBO, wonach Windenergieanlagen künftig erst ab einer Höhe von mehr als 50 Metern als Sonderbauten gelten sollen. Anlagen zwischen 30 und 50 Metern könnten damit in vereinfachten Verfahren genehmigt werden, was den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen würde.

  • Vor dem Hintergrund knapper Flächen, insbesondere in Ballungsräumen schlagen wir Anpassungen der Abstandsflächenregelungen vor, um die Nutzung betriebsnaher Grundstücke beispielsweise für Werkswohnungen zu erleichtern.

     

  • Aus der Praxis bekommen wir regelmäßig gespiegelt, dass Sie in den Unternehmen häufig erst nach längerer Zeit die Mitteilung erhalten, dass eingereichte Unterlagen unvollständig seien. Dadurch beginnen Fristen erneut zu laufen und Projekte verzögern sich erheblich. Vor diesem Hintergrund schlagen wir eine deutliche Verkürzung der Prüfungsfrist für die Vollständigkeitskontrolle vor.