Der Weltumwelttag 2025 in Deutschland steht unter dem Motto "Unser Wasser wertschützen". Dieser notwendige Schutz umfasst auch die zunehmende Beeinträchtigung der Gewässer durch Spurenstoffe, die durch Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie verursacht werden. Die durch die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie eingeführte Erweiterte Herstellerverantwortung stellt daher einen Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik dar und muss zügig in Nationales Recht umgesetzt werden. Aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Herstellerverantwortung noch vor Ihrer Umsetzung wieder abzuschaffen, ist eine klare Absage zu erteilen. Diese für den Gewässerschutz wichtige Regelung stellt sicher, dass zukünftig nicht die Gebührenzahlerinnen und -zahler, sondern die Produzenten von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten für die Kosten aufkommen, die durch die Beseitigung der aus ihren Produkten resultierenden Verunreinigungen im Abwasser dadurch entstehen, dass Kläranlagenbetreiber zur Nachrüstung ihrer Anlagen verpflichtet werden (sog. Viertbehandlung).
Legt man ein Gutachten im Auftrag des VKU zugrunde, handelt es sich hierbei in Summe um 9 Mrd. Euro; Vertreter der Pharmaindustrie sprechen allerdings regelmäßig von 40 bis 60 Mrd. Euro. Diese Beträge müssten alleine durch die Abwasserkunden getragen werden. Eine Streichung der Herstellerverantwortung widerspricht daher dem im Koalitionsvertrag gestärkten Verursacherprinzip, unterbindet Anreize für gewässerschonende Produktentwicklungen und führt zu unfairen Kostenverteilungen. Zudem ist die Umsetzung der Herstellerverantwortung ein Bestandteil der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung. Und sie entspricht der Meinung der deutlichen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Nach einer Civey-Umfrage aus dem April befürworten 80 Prozent der Deutschen den in der aktuellen EU-Kommunalabwasserrichtlinie eingeschlagenen Weg zur Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie.
Die Herstellerverantwortung muss deshalb jetzt zügig in Nationales Recht umgesetzt werden. Nur das gewährleistet für die von der Verpflichtung zum Ausbau einer vierten Reinigungsstufe betroffenen Kläranlagenbetreiber die notwendige Planungssicherheit. Schon die jetzt anhaltende Unsicherheit über die zukünftige Finanzierung führt zu Verzögerungen. Nachdem die Herstellerverantwortung in der jetzt europäisch beschlossenen Ausgestaltung umgesetzt wurde, kann auch – wie von der Pharmaindustrie gefordert – über eine Verbreiterung des Kreises der einzubeziehenden Hersteller beraten werden.
Den Umsetzungsprozess nur der Herstellerverantwortung jetzt aber für ein neues Gesetzesfolgenabschätzungsverfahren anzuhalten, verzögert den Ausbau der Kläranlagen weiter. Denn die Verpflichtung zur Viertbehandlung und die Finanzierung durch die Herstellerverantwortung muss immer zusammengedacht werden. Ohne Herstellerverantwortung kann auch die Verpflichtung zum Ausbau der vierten Reinigungsstufe nicht bestehen bleiben.
Die Herstellerverantwortung benachteiligt auch nicht die Hersteller von Pharmaprodukten in der EU gegenüber den Herstellern aus anderen Ländern. Zahlen muss jeder Hersteller, der seine Produkte in der EU vertreibt, unabhängig vom Produktionsstandort. Würde die Herstellerverantwortung gestrichen, müssten die Lasten eines durch die Pharmaprodukte notwendig gewordenen Ausbaus der Kläranlagen nicht mehr durch Pharmaunternehmen von außerhalb und innerhalb der EU, sondern alleine von den Gebührenzahlerinnen und -zahlern vor Ort getragen werden.