GWB-Novelle mit Stärkung der Befugnisse des Kartellamts Reaktion auf Kraftstoffpreise
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nunmehr einen Entwurf für eine Ver-schärfung des Kartellrechts vorgelegt. Auslöser für die Novelle waren die Kraftstoffpreise an Tankstellen, die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen aber weit darüber hinaus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) vorgelegt.
Anstoß für den Entwurf war die Entwicklung der Kraftstoffpreise. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfes sind wie folgt:
Das Bundeskartellamt soll im Anschluss an eine Sektoruntersuchung künftig weitere Eingriffsbefugnisse zur Abstellung festgestellter erheblicher Wettbewerbsstörungen anordnen können. In Zukunft sollen beispielsweise Verpflichtungen zur Etablierung offener Standards, zur Gewährung des Zugangs zu Schnittstellen, zur Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemanagements, zur Veränderung der Lieferbeziehungen, zur organisatorischen Trennung von Unternehmensbereichen sowie – als ultima ratio – die Anordnung einer eigentumsrechtlichen Entflechtung möglich sein.
Diese Befugnisse sollen auch bestehen, wenn gar kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann. Die Vorschriften sind damit aus unserer Sicht viel zu weit und unkonkret gefasst.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, künftig einfacher abgeschöpft werden können. Hier sollen die Zeiträume, für die abgeschöpft werden kann, weit verlängert werden und es wird eine Vermutung des Umfangs der erlangten Vorteile durch einen Kartellrechtsverstoß etabliert. Auch diese Änderung muss kritisch gesehen werden. Die Vorteilsabschöpfung hat bislang keine wesentliche Rolle in der Kartellrechtsdurchsetzung gespielt, weil die Behörden Bußgelder und die Anordnung von Zahlungen an geschädigte Abnehmer bevorzugen. Eine zeitlich weit zurückgreifende Vorteilsabschöpfung könnte dann allerdings von Kartellbehörden als Drohkulisse in Verfahren eingeführt werden. Dies haben auch bislang schon verschiedene Verfahren auf Landesebene gezeigt.
Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz schafft zudem die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) unterstützen kann. Ebenso wird die Möglichkeit für die gerichtliche Durchsetzung des DMA in Deutschland eingeführt.