EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz am 28.05.2022 in Kraft getreten Gesetzliche Strompreissenkung zum 01.07.2022
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 das EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz erwartungsgemäß in der vom Bundestag am 28.04.2022 beschlossenen Fassung gebilligt. Das Gesetz ist bereits am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und gemäß seinem Artikel 3 am nächsten Tag, dem 28.05.2022, in Kraft getreten.
Danach sind nun alle Stromlieferanten grundsätzlich verpflichtet, ihre Strompreise zum 01.07.2022 in Höhe der ab diesem Zeitpunkt auf null abgesenkten EEG-Umlage um 3,723 Cent/kWh vor Umsatzsteuer zu senken. Außerhalb der Grundversorgung gilt das nur dann nicht, wenn der Stromlieferant nachweist, dass die EEG-Umlage nicht Kalkulationsbestandteil seiner Preise ist. Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund zum 01.07.2022 ist aufgrund des gesetzlich festgelegten Saldierungsverbotes nicht zulässig.