Wasserentnahmeentgelt
Bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft 23.02.26

Wer einen Blick auf die Wasserentnahmeentgelte in den Bundesländern wirft, stößt schnell auf ein sehr vielfältiges Bild. Dies betrifft sowohl die Höhe als auch die Struktur der Entgelte. Derzeit erheben 13 Bundesländer ein entsprechendes Entgelt, in Hessen und Thüringen wird es bislang nicht erhoben. In Bayern ist die Einführung ab 2026 vorgesehen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt erheben mit jeweils 5 Cent/m³ das niedrigste Entgelt, während Berlin mit 31 Cent/m³ das höchste aufweist. 

Unterschiede bestehen jedoch nicht nur bei der Höhe. Auch die Differenzierung nach Nutzergruppen, die Einbeziehung von Grund und Oberflächenwasser sowie die Zweckbindung der Einnahmen variieren stark. Diese heterogene Ausgestaltung greift die Nationale Wasserstrategie auf. Im Rahmen der Aktion 11 soll geprüft werden, ob eine Harmonisierung sinnvoll wäre oder ob sogar eine bundeseinheitliche Regelung in Betracht kommt.
Hierzu hat das Umweltbundesamt 2025 ein Forschungsvorhaben vergeben, das rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen beleuchtet und mögliche Vorteile einer Harmonisierung untersucht. Im Zuge des Projekts fanden zwei Workshops mit relevanten Stakeholdern statt. Dort wurden unterschiedliche rechtliche Ansätze und zentrale Ausgestaltungsmerkmale eines Wasserentnahmeentgelts vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden konnten ihre Positionen erläutern und mögliche Lösungsansätze austauschen.
Die Diskussionen zeigten, wie unterschiedlich die Erwartungen und Einschätzungen sind. Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft wäre eine Vereinheitlichung für sich genommen noch keine Verbesserung. Entscheidend ist, dass die besonderen Rahmenbedingungen der öffentlichen Wasserversorgung berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern gelten für diese höhere Entgelte als für andere Nutzergruppen, obwohl hier kaum eine Lenkungswirkung erzielt werden kann. Das Wasserentnahmeentgelt soll einen sparsameren Umgang mit Wasser anregen. Für die öffentliche Wasserversorgung greift dieses Argument jedoch kaum, denn der häusliche Verbrauch dient der Deckung eines Grundbedarfs. Höhere Entgelte würden daher vor allem die Haushalte belasten, ohne Einsparungen zu bewirken. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Wasserentnahmeentgelt für die öffentliche Wasserversorgung ein geeignetes Instrument ist.
Damit die Haushalte weniger belastet werden, sollte sichergestellt werden, dass die Mittel wieder in die Wasserversorgung vor Ort zurückfließen. Das würde zugleich mehr Transparenz schaffen. Sinnvoll wäre, wenn Wasserversorger die von ihnen gezahlten Entgelte mit Investitionen in Ressourcenschutzmaßnahmen oder in die Versorgungssysteme verrechnen können. Ein solcher Ansatz würde den Ressourcenschutz stärken und Investitionen in die Infrastruktur vor Ort unterstützen. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs der nächsten Jahre würde eine entsprechende Zweckbindung der Mittel die Akzeptanz des Instruments erhöhen. Auch wäre nachvollziehbar, wohin die Mittel fließen: in eine moderne Wasserinfrastruktur vor Ort.
Darüber hinaus sollte das Instrument so ausgestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand gering bleibt. Auf saisonale Preise oder Inflationsanpassungen sollte verzichtet werden, da sie die Komplexität erhöhen.
Abschließend wird entscheidend sein, dass eine künftige Ausgestaltung praktikable Umsetzungswege und die tatsächliche Wirksamkeit des Instruments in den Blick nimmt. Vor diesem Hintergrund hat der VKU seine Position zur Ausgestaltung von Wasseretnahmenentgelten aktualisiert.

  • Maßstäbe für ein bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt aus kommunalwirtschaftlicher Sicht