Breite europäische Allianz für konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung 21.07.25

Mit der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) soll das Verursacherprinzip europaweit verbindlich umgesetzt werden: Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten sollen künftig an den Kosten der sogenannten Viertbehandlung in Kläranlagen beteiligt werden – also an der Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser. Ein bedeutender Fortschritt für den Gewässerschutz und ein gerechter Beitrag der Industrie zur Finanzierung von Milliardeninvestitionen. Seit 1. Januar 2025 ist die Richtlinie in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht läuft. Dennoch sind auf europäischer Ebene zunehmend Stimmen wahrzunehmen, die an einer konsequenten Umsetzung der Herstellerverantwortung Zweifel aufkommen lassen.

Der VKU hat deshalb in den vergangenen Wochen seine Aktivitäten auf europäischer Ebene nochmals intensiviert, um sich für den Erhalt der erweiterten Herstellerverantwortung starkzumachen. Gemeinsam mit 14 Verbänden aus zehn EU-Mitgliedstaaten (darunter Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Tschechien) setzt sich der VKU für eine zügige Umsetzung der Richtlinie ein. Die Allianz vertritt kommunale und regionale Behörden sowie Abwasserentsorger und spricht sich klar gegen Versuche aus, die Herstellerverantwortung im Rahmen eines sogenannten Umwelt-Omnibusverfahrens auszuhebeln oder abzuschwächen.

Denn klar ist: Wer die Herstellerverantwortung streicht, gefährdet nicht nur den politischen Konsens, sondern auch die Akzeptanz in den Mitgliedstaaten. Ohne den Beitrag der Industrie müssten Bürgerinnen und Bürger sowie mittelständische Unternehmen die Kosten für Ausbau und Betrieb der erweiterten Abwasserbehandlung allein tragen. Laut einer VKU-Studie belaufen sich die Investitionen für die Einführung der Viertbehandlung in Deutschland bis 2045 auf rund 8,7 Milliarden Euro – 80 Prozent davon sollen laut Richtlinie von den Herstellern getragen werden. Da die Regelung für alle Anbieter gilt, die ihre Produkte auf den europäischen Markt bringen, sind keine Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten.

Darüber hinaus haben VKU und BDEW beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer eingereicht. Hintergrund sind Klagen von Verbänden und Unternehmen der Pharma- und Kosmetikbranche gegen die erweiterte Herstellerverantwortung. Diese richten sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU, die die Regelung im Rahmen der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen haben. Mit dem Antrag auf Streitbeitritt wollen VKU und BDEW die Position der europäischen Institutionen aktiv unterstützen und sicherstellen, dass die Interessen der kommunalen Abwasserwirtschaft in dem Verfahren angemessen vertreten werden. Zunächst wird sich jedoch herausstellen müssen, ob die Klagen der Hersteller gegen die Richtlinie überhaupt zulässig sind.

Noch offen ist auch, wann die von der EU-Kommission angekündigte Studie zu den Auswirkungen der erweiterten Herstellerverantwortung auf die Pharma- und Kosmetikbranche vorgelegt wird. Diese Studie wurde im Rahmen der Wasserresilienzinitiative der Kommission im Juni 2025 angekündigt – als Reaktion auf Forderungen des Europäischen Parlaments. Auch der Zeitplan für das sogenannte Umwelt-Omnibusverfahren ist noch unklar. Mit einer Vorlage ist im Herbst oder Winter zu rechnen.