VKU bietet mit Unterstützung des BAFA ein Webseminar an
Novelliertes Förderprogramm „Modellvorhaben Wärmenetze 4.0“ in Kraft

Das Förderprogramm „Modellvorhaben Wärmenetze 4.0“ wurde kürzlich novelliert. Hürden, die bislang einer Realisierung dieser Wärmenetze entgegenstanden, wurden gesenkt. Insbesondere die erhöhte Grundförderung könnte in Verbindung mit der Abschaffung des Kosteneffizienzkriteriums einen wichtigen Impuls für die Transformation der Wärmenetze aussenden.

28.01.20

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Das Förderprogramm "Modellvorhaben Wärmenetze 4.0" wurde kürzlich novelliert. Am 24. Dezember 2019 wurde die zugehörige Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist tags darauf in Kraft getreten. Das novellierte Programm kann nun für Planung und Realisierung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung genutzt werden.

Wärmenetze der 4. Generation (Wärmenetze 4.0) werden bereits seit Juli 2017 über das Programm systemisch gefördert. Diese Wärmenetze zeichnen sich unter anderem durch hohe Anteile erneuerbarer Energien und eingekoppelter Abwärme sowie ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen aus. Sie sind damit ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

Das Programm fördert die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Modul I), die Realisierung des Wärmenetzsystems (Modul II), Informationsmaßnahmen (Modul III) und regionale wissenschaftliche Kooperationen (Modul IV).

Die Novelle des Förderprogramms ist nötig geworden, da mehrere Anforderungen aus dem Programm einer stärkeren Inanspruchnahme der Investitionsanträge (Modul II) entgegenstehen. Seit Start des Programms sind zwar über 130 Anträge für die Machbarkeitsstudie gestellt worden, jedoch nur 13 Investitionsanträge eingegangen.

Der VKU hat dieses Ungleichgewicht adressiert und auf Hürden für die Realisierung der Wärmenetze hingewiesen. Diese wurden nun vom BMWi durch folgende Anpassungen gesenkt:

  • Die Temperaturobergrenze von 95°C wird gelockert, um auch höhertemperierte Tiefengeothermie und Abwärme höherer Temperatur berücksichtigen zu können.
  • Das Kosteneffizienzkriterium von 12 ct/kWh wird abgeschafft.
  • Die Grundförderung wird entsprechend von 20 auf 30 % der förderfähigen Kosten erhöht.
  • Der Begriff "Innovation" wird konkretisiert.
  • Es wird geregelt, dass die Förderung über das Programm kumulierbar ist mit einer Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (aber nicht für denselben Tatbestand).
  • Die Laufzeit wird um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert.

Ferner wurde das Modellvorhaben in "Wärmenetze 4.0 - Bundesförderung effiziente Wärmenetze" umbenannt. Hintergrund ist die geplante Integration des Modellvorhabens als Modul in das neue Förderprogramm "Bundesförderung effiziente Wärmenetze".

Weitergehende Informationen sowie die Förderbekanntmachung als auch Merkblätter zu den jeweiligen Modulen können der Website des BAFA entnommen werden. Über die Website erfolgt auch die Antragstellung, die nunmehr ausschließlich online möglich ist.

VKU-Webseminar zu dem Förderprogramm am 19. Februar 2020

Der VKU richtet mit Unterstützung des BAFA ein Webseminar zu dem Förderprogramm aus. Dabei sollen das Förderprogramm und seine jüngsten Änderungen vorgestellt und Ihre Fragen beantwortet werden. Es findet am 19. Februar 2020 von 14:00 bis 15:00 Uhr statt. Die Anmeldung nehmen Sie bitte über diese Website vor!