Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Ergebnisse der VKU-INFA-Analyse zu Entsorgungskosten für Einwegkunststoffprodukte in Kürze veröffentlicht 29.07.20

Ein Jahr nach Beginn des VKU-INFA Verbundvorhabens zur Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Produktenaus Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum liegen nun die Ergebnisse vor. Die Veröffentlichung der aus den erhobenen Einzeldaten hochgerechneten bundesweiten Durchschnittwerten soll in Kürze erfolgen.

Im Frühsommer des vergangenen Jahres fiel der Startschuss für das INFA-VKU Verbundvorhaben zur Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Produkten aus Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum. Nach nunmehr einem Jahr intensiver Analyse-, Sortier- und Recherchearbeit steht das Verbundvorhaben kurz vor seiner Fertigstellung.

Die für Deutschland hochgerechneten Durchschnittswerte und ein Gutachten sollen im kommenden Monat veröffentlicht werden. Hintergrund der Untersuchung ist, dass nach Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie die Mitgliedstaaten Regime der erweiterten Herstel-lerverantwortung einführen sollen, um die notwendigen Kosten der Abfallbewirtschaftung und von Reinigungsaktionen sowie die Kosten der Maßnahmen zu decken, mit denen für die Vermeidung und Verminderung dieser Art der Vermüllung sensibilisiert werden soll. Diese Kosten sollen verhältnismäßig sein und zwischen den Akteuren auf transparente Weise festgelegt werden.

Diese Maßgaben berücksichtigend wurde deutschlandweit der öffentliche Raum, also die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Körperschaft bewirtschaftet und unterhalten wird (bspw. der öffentliche Verkehrsraum, Park- und Grünanlagen, Spielplätze, Strände) eingehend untersucht. Dabei wurden sowohl die unsachgemäß entsorgten („gelitterten“) Abfälle (im Straßenraum, aus Sinkkästen, aus dem Straßenkehricht der Kehrmaschinen) sowie Abfälle aus öffentlich zugänglichen Papierkörben betrachtet. Für einen umfassenden Überblick der im öffentlichen Raum entsorgten Abfälle hat sich die Studie nicht nur auf die in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie aufgezählten Produkte beschränkt. Vielmehr erlaubt die Studie auch einen Rückschluss auf sonstige Verpackungen und Kunststoffe, die im öffentlichen Raum entsorgt werden.

Die Abfälle wurden nach der Erfassung unter Verwendung der Realsituation (Anhaftung von Schmutz, Lebensmittelresten, hoher Feuchtigkeitsgehalt) untersucht. Eine Modellrechnung mit trockenen sauberen Stoffgruppen ist jedoch auch möglich. Insgesamt haben sich 20 Städte an dem Verbundvorhaben beteiligt. Um dabei möglichst repräsentative Ergebnisse zu erhalten, wurde bei der Auswahl der Gebiete auf eine ausgewogene Nord-/Süd-/West-/Ostverteilung sowie auf unterschiedliche Ortsgrößen und Gebietsstrukturen geachtet. Nach den bisherigen Auswertungen kann festgestellt werden, dass Einwegkunststoffe und sonstige Verpackungen einen erheblichen Anteil an den insgesamt im öffentlichen Raum entsorgten Abfällen ausmachen. Dabei sind in den Erfassungssystemen „Papierkorbleerung“ und „Streumüllsammlung“ die größten Anteile an Einwegkunststoffen vorhanden.

Der Anteil an dem Abfallaufkommen spiegelt sich auch in dem Kostenanteil wider, den diese Artikel im Hinblick auf die gesamten Straßenreinigungskosten verursachen. Den ca. 1/4 der gesamten Straßenreinigungskosten pro Einwohner und Jahr entfallen auf Einwegkunststoffprodukte. Weiterhin konnte eine Steigerung an Einwegkunststoffen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (bspw. Verpackungen aus denen Lebensmittel nicht direkt verzehrt werden können), identifiziert werden. Eine signifikante Steigerung gibt es zudem bzgl. anderer Verpackungsmaterialien (Glas, PPK). Um der unterschiedlichen Beschaffenheit der erfassten Abfälle Rechnung zu tragen, erfolgt die Ermittlung der Mengen und der Zusammensetzung sowohl in Gewichts- als auch in Volumenprozent. Dabei werden die Logistikkosten über Volumenprozent und die Behandlungs- und Verwaltungskosten über Gewichtsprozent abgebildet. Hierbei ist festzustellen, dass das Volumenprozent erheblich von dem Gewichtsprozent abweicht (teilweise das 3 bis 4-fache).

Im Hinblick auf Zigarettenkippen wurde zudem der Aufwand berücksichtigt, der mit einer oftmals erforderlichen händischen Erfassung dieser Abfallfraktion einhergeht. Da dieser Mehraufwand auch in den Kosten abgebildet werden muss, würde die Beschränkung der Betrachtungsweise auf die bloßen Werte für Volumen- und Gewichtsprozent die Untersuchungsergebnisse für die Zigarettenkippen verzerren. Da vorliegend das Aufkommen von Abfällen, die im öffentlichen Raum entsorgt werden, untersucht wurde und es diesbezüglich zu jahreszeitlichen Schwankungen kommen kann, wurden zwei Untersuchungskampagnen (Sommer und Winter) durchgeführt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen zeigen die Sommeranalysen einen geringfügig höheren Anteil der relevanten Abfälle. Im Hinblick auf das gebietsspezifische Abfallaufkommen konnte ermittelt werden, dass die Anteile der Einwegkunststoffprodukte in Klein- und Mittelstädten tendenziell geringfügig niedriger sind als in den untersuchten Großstädten.