Einwegkunststofffondsgesetz
Wichtige Hinweise zur Registrierung und Leistungsmeldung im Einwegkunststofffonds

Die Registrierungsfrist für 2025 ist abgelaufen. Eine nachträgliche Registrierung ist nur für Unteranspruchsberechtigte möglich, wenn der Masteranspruchsberechtigte fristgerecht registriert wurde und seinen Bescheid erst kurz vor oder nach dem 31. August erhalten hat. Die Meldung muss dann binnen eines Monats erfolgen.

15.09.25

Die Registrierung als Anspruchsberechtigter über die Plattform DIVID war bis zum 31. August 2025 erforderlich, um an der Fondsabwicklung für das Jahr 2025 teilnehmen zu können. Registrierungsanträge, die nach dem 31. August 2025 eingehen, können für das Jahr 2025 grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Ausnahme gilt für sogenannte Unteranspruchsberechtigte, deren Masteranspruchsberechtigter sich fristgerecht registriert hat, den Registrierungsbescheid jedoch erst kurz vor oder nach dem Stichtag erhalten hat. In diesem Fall kann der Antrag des Unteranspruchsberechtigten nachträglich berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn dieser innerhalb eines Monats nach der Registrierung des Masteranspruchsberechtigten über dessen Dashboard auf DIVID eingereicht wird.

Für eine reibungslose Registrierung von Unteranspruchsberechtigten sollten insbesondere folgende Unterlagen vorliegen:

eine landesbehördliche Bestätigung, die auf den Unteranspruchsberechtigten ausgestellt ist und dessen Zuständigkeiten belegt, sowie ein Nachweis über die Beauftragung des Masteranspruchsberechtigten.

Auch nach Ablauf der Frist ist eine Registrierung über DIVID weiterhin möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese dann erst ab dem Jahr 2026 berücksichtigt werden kann. Wichtig: Registrierungen sind ausschließlich über die Plattform DIVID möglich. Anträge per E-Mail werden nicht bearbeitet. Zur Unterstützung steht ein ausführliches Handbuch zur Registrierung bereit.

Änderung von Registrierungsdaten

Sollten sich nach Ihrer Registrierung Angaben ändern, können diese voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2026 direkt über Ihr Dashboard auf DIVID durch einen Änderungsantrag mitgeteilt werden.

Leistungsmeldung nach erfolgreicher Registrierung

Sobald Sie Ihren Registrierungsbescheid über die Plattform DIVID erhalten haben, sind Sie berechtigt, Ihre Leistungsmeldung abzugeben. Die Leistungsmeldung ist notwendig, um Ihren Ausgleichsanspruch gegenüber dem Einwegkunststofffonds geltend zu machen. Die Abgabe der Meldung erfolgt ausschließlich digital über DIVID. Dafür steht Ihnen ein standardisiertes Formular zur Verfügung, das heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und über das Dashboard wieder hochgeladen werden muss.

Das Formular wird Ihnen automatisch angezeigt, sobald Ihre Registrierung abgeschlossen ist. Um sich frühzeitig mit dem Ablauf vertraut zu machen, steht bereits ein Leseexemplar des Formulars zur Verfügung. Dieses dient ausschließlich zur Orientierung und kann nicht zur tatsächlichen Meldung verwendet werden.

Ergänzende Hinweise finden Sie im Themenpapier „Leistungsmeldungen“. Es erklärt unter anderem, welche Daten benötigt werden, wie Maßeinheiten korrekt zu verwenden sind und worauf beim Ausfüllen zu achten ist. Bitte beachten Sie: Dieses Themenpapier dient lediglich zur Information – verbindlich ist immer das auf DIVID bereitgestellte Leistungsformular.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Leistungsmeldung und prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, um Verzögerungen oder Ausschlüsse zu vermeiden.