Wechsel zu Glasfaserinternet
VKU unterstützt die BMDS-Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration
Der VKU begrüßt die Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration. Sie bilden einen vielversprechenden Ausgangspunkt für einen zeitnahen wettbewerbs- und verbraucherfreundlichen Übergang in die Glasfaserwelt. Anfangen ist jetzt das Gebot der Stunde.
20.11.25
Der VKU begrüßt die Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration. Sie bilden einen vielversprechenden Ausgangspunkt für einen zeitnahen wettbewerbs- und verbraucherfreundlichen Übergang in die Glasfaserwelt. Anfangen ist jetzt das Gebot der Stunde.
In seiner Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration begrüßt der VKU, dass das Ministerium eine klare und grundsätzlich wettbewerbsorientierte Position zur Gestaltung der Migration einnimmt. Damit ergreift das BMDS die bedeutsame Chance, den seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er-Jahren sukzessive entwickelten Wettbewerbscharakter im Festnetzbereich zu wahren und schlussendlich in die Glasfaserwelt zu überführen.
Die möglichst zeitnahe Kupfer-Glas-Migration soll nach den Vorstellungen des BMDS diskriminierungsfrei erfolgen. Dies bedeutet, dass die Abschaltung des immer seltener den Alltagsanforderungen genügenden DSL-Netzes, das als solches auf Kupfer basiert, auch in solchen Gebieten abgeschaltet werden kann, in denen Wettbewerber der Deutschen Telekom Glasfaser ausgebaut haben. Der Telekom gehört das bundesweite Kupfernetz, weshalb sie über beträchtliche Marktmacht verfügt. Das Konsultationspapier mit den Eckpunkten hält in Übereinstimmung mit dem Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft der digitalen Infrastruktur fest, dass bei einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht die Gefahr einer selektiven Abschaltung des eigenen Kupfernetzes besteht, die den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt verzerren könnte. Diese Auffassung teilt der VKU und setzt sich dafür ein, dass die Umstellung vom Kupfernetz auf Glasfasernetze der Wettbewerber zu den gleichen Bedingungen erfolgt wie die Migration zu den Glasfasernetzen des marktmächtigen Unternehmens selbst. Dafür ist auch rechtzeitige Transparenz über den gesamten Abschalte- und Migrationsprozess des marktmächtigen Unternehmens erforderlich.
Dazu gehört das vom BMDS ebenfalls vorgesehene Recht der Bundesnetzagentur und anderer Glasfaser ausbauender Unternehmen neben der Telekom, ein regelgebundenes Abschalteverfahren zu initiieren. Bisher darf nur die Telekom als Eigentümerin des Kupfernetzes laut § 34 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einen Abschalteantrag stellen. Der VKU unterstützt dagegen den Ansatz des BMDS, dass objektive Voraussetzungen – wie das Erreichen eines festzulegenden Glasfaserausbaugrades, die Bereitstellung adäquater Vorleistungsprodukte auf den Glasfasernetzen und die Verfügbarkeit leistungsfähiger Alternativprodukte für Endkunden ohne Glasfaseranbindung im Abschaltegebiet – der zentrale Maßstab für die Abschaltung der alten Kupferinfrastruktur sind und damit eine Erweiterung des Initiativrechtes einhergeht.
Europäische Beispiele wie Schweden, Spanien, Norwegen und Frankreich zeigen, dass der Start des Überganges in die Glasfaserwelt mit der freiwilligen Migration entscheidend ist. Für einen erfolgreichen Übergang schlägt der VKU vor, begleitet von einer transparenten und möglichst zielgenauen Kommunikation gegenüber den Endkunden und Kommunen, in Phasen vorzugehen und dabei ein Commercial Closure zu integrieren, so dass auf der Basis eines zeitnah zu erstellenden Regulierungskonzeptes der Bundesnetzagentur (BNetzA) ab einem bestimmten Zeitpunkt keine (neuen) Anschlüsse auf Kupfer mehr vertrieben werden. Ein solcher Vertriebsstopp ist umso wichtiger, weil sich einzelne große Nachfrager weigern, bei ihren Glasfaser ausbauenden Wettbewerbern Vorleistungen einzukaufen, was die Angebotsvielfalt für die Verbraucher auf den Glasfasernetzen begrenzt. Soweit überhaupt noch weiterer Migrationsbedarf besteht, wird zum Schluss auf der Grundlage des Regulierungskonzeptes und im Rahmen von § 34 des Telekommunikationsgesetzes der Umzug der verbleibenden Kupferanschlüsse auf die Alternativnetze in Abstimmung mit den Endkunden bzw. Vorleistungsnachfragern organisiert.
Bei alledem ist Anfangen das Gebot der Stunde. Der gebietsweise tatsächliche Wechsel der Kunden auf Glasfaser ist vorrangig gegenüber einem abschließenden Abschalten des Kupfernetzes. Der Beginn des Prozesses wird eine Dynamik entfalten, die sich selbst trägt, und auch Lösungswege für die Konstellationen entwickeln, die aus heutiger Sicht als Herausforderungen gelten. Der Bundesnetzagentur ist es dabei schon heute möglich, ein Regulierungskonzept für eine diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration zu erstellen. So kann nachhaltiger Wettbewerb in der Glasfaserwelt gesichert werden, von dem die Gesamtwirtschaft und Verbraucher profitieren.
Dabei ist das Prozessmanagementmonitoring bei der BNetzA aus VKU-Sicht gut angesiedelt. Der VKU regt darüber hinaus aber an, das Monitoring des Gesamtfortschritts in einem Format mit BMDS und Ländern, Verbrauchern und der Telekommunikationswirtschaft zu etablieren, um tatsächlich ein möglichst ganzheitliches Bild zu erlangen.