Wechsel zu Glasfaserinternet
VKU-Stellungnahme zum BNetzA-Impulspapier zur regulierten Kupfer-Glas-Migration

In seiner Stellungnahme plädiert der VKU für eine über das Impulspapier der Bundesnetzagentur hinausgehende Betrachtung der Kupfer-Glas-Migration. Denn nur durch einen zeitnahen und diskriminierungsfreien Technologiewechsel, der auch die Glasfasernetze kommunaler Unternehmen berücksichtigt, lässt sich der Wettbewerb beim Glasfaserausbau nachhaltig gestalten.

24.06.25

Der Kundenwechsel beim Internet von der Kupfertechnologie auf Glasfaser stellt für kommunale Unternehmen eine entscheidende Wegmarke in Richtung eines nachhaltig wettbewerbsfreundlichen Glasfasermarktes dar. Dies betont der VKU in seiner Stellungnahme zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kupfer-Glas-Migration. Die Behörde geht mit ihrem Papier einen grundsätzlich richtigen Schritt hin zu einem planbaren und transparenten Übergang auf die zukunftsträchtigen Glasfasernetze in Deutschland. Dies ist auch für die weitere Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten kommunaler Unternehmen und deren flächendeckenden Glasfaserausbau wichtig.

Deutlich kritisiert der VKU aber, dass sich das Impulspapier auf die Migration von den Kupfernetzen der Telekom Deutschland GmbH auf deren eigenen Glasfasernetze in den engen Grenzen von § 34 des Telekommunikationsgesetzes beschränkt. Denn damit droht eine Übertragung der beträchtlichen Marktmacht der Telekom in die Glasfaserwelt, was einem nachhaltig wettbewerbsfreundlichen Glasfasermarkt zuwiderliefe. Optionen eines Wechsels auf Glasfasernetze von Wettbewerbern, wie es auch kommunale Unternehmen sind, bleiben im Impulspapier dagegen unbeleuchtet.

Laut VKU besteht das zentrale Problem der aktuell beabsichtigten Kupfer-Glas-Migration in der Gefahr eines strategischen (Nicht-)Abschaltverhaltens der Telekom, das auf deren exklusivem Initiativrecht in § 34 TKG beruht. Hiernach kann allein sie die Außerbetriebnahme respektive Ersetzung ihrer herkömmlichen Infrastrukturen anstoßen, indem das Unternehmen die Migration gegenüber der Bundesnetzagentur anzeigt. Wo die Telekom dabei kein eigenes Glasfasernetz besitzt, dürfte sie auch kein Interesse an einer Kundenmigration auf ein Glasfasernetz eines Wettbewerbers und an einer Abschaltung ihres Kupfernetzes haben. Damit verzögert sich jedoch der Umstieg auf die Glasfasertechnologie in Deutschland und gehen den Wettbewerbern Investitionsmittel verloren, die für den flächendeckenden Glasfaserausbau benötigt werden. Für dieses zentrale wettbewerbspolitische Problem leistet das Impulspapier keinen Beitrag, obwohl in seinem Titel Impulse zu „ökonomischen Grundsatzfragen der Regulierung Telekommunikation“ angekündigt werden.

Den eklatanten Nachteilen einer drohenden Privilegierung der Migration vom Kupfernetz der Telekom auf deren Glasfasernetze ist mit einem möglichst zeitnahen und diskriminierungsfreien Wechsel zu begegnen, bei dem auch auf die Glasfasernetze von Wettbewerbern migriert wird. Aus der Sicht des VKU ist es dringend erforderlich, dass insbesondere auch das BMDS sehr zeitnah Vorschläge für eine wettbewerbsförderliche Ausgestaltung des Wechsels ausarbeitet.

Der Umstieg im engeren Sinne sollte nach VKU-Vorstellung im Rahmen eines Zwei-Phasen-Modells stattfinden: Hierbei wird gebietsweise in einem ersten Schritt die Abschaltung des Kupfernetzes angekündigt und die Neuvermarktung von Produkten auf der Basis von Kupfertechnologie eingestellt („commercial closure“), bevor in einem zweiten Schritt nach vollzogener Kundenmigration die tatsächliche Abschaltung des Kupfernetzes erfolgt. Herausforderungen sind unter Umständen im Prozess zu lösen. Beim Wechsel von Kupfer auf Glas ist von entscheidender Bedeutung, dass er zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt, bestehende Marktmacht aus der Kupferwelt nicht in den Glasfasermarkt überträgt und Nutzer sowohl zutreffende als auch verständliche Informationen erhalten, die einen klaren und sicheren Weg in die digitale Zukunft aufzeigen.