Transformation der Gasnetze
VKU für VNB-Transformationspläne in Gasnetzentwicklungsplanung

Der EnWG-Referentenentwurf regelt die gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Das ist gut! Unklar bleibt er aber bei der Berücksichtigung der Gasverteilernetze.

23.10.23

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Von A nach B_Memed ÖZASLAN_AdobeStock

Der VKU hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes eingereicht.

Hier die Kernbotschaften:

Es ist gut, dass es künftig eine gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Erdgas und künftig auch Wasserstoffnetze geben soll. Diese Änderung entspricht einer bestehenden Forderung des VKU (sowie anderer gaswirtschaftlicher Verbände), u.a. formuliert im H2-Bericht aus dem September 2022, der VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und Ergänzungen von Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz vom Mai 2023 sowie auch als ein Ergebnis des vom VKU bei BBH in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens „Fahrpläne zur Gasnetztransformation - rechtlicher Handlungsbedarf“ vom September 2023.

Das Gesetz dient der Umsetzung der klimapolitischen Ziele sowie der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Im Rahmen der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen unterstreichen wir dabei die Notwendigkeit, dass die Fernleitungsnetzbetreiber sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit der in den Verteilernetzen angeschlossen Netzkunden im Rahmen der durch sie verantwortbaren Sachverhalte stets gewährleistet bleibt. Entsprechende Regelungen sind in der Kooperationsvereinbarung (dazu unten mehr) näher auszuführen. Auffällig ist dabei, dass die Systemverantwortung alleinig bei den Wasserstofftransportnetzbetreibern angesiedelt scheint (§28n c), S. 12 des Entwurfs). Welche Rollen spielen Verteilernetzbetreiber (VNB) / Wasserstoffnetz-betreiber? Hier wünschen wir uns eine Klarstellung.

Wir vermissen auch notwendige Vorgaben für die VNB, was ihre zukünftige regulatorische Behandlung betrifft. Der regulatorische Rahmen für die Weiterentwicklung der Gasverteilernetze hin zur Klimaneutralität muss alle drei Elemente der Transformation beinhalten. Neben der Umnutzung bestehender Leitungen sind dies auch Stilllegungen einzelner Leitungsabschnitte sowie partielle Ergänzungsneubauten. Hinzu kommen Regelungen zum beschleunigten Anschluss von Biomethan- und Wasserstoffeinspeiseanlagen sowie Regelungen zur Umstellung von Gasanwendungen auf Wasserstoffanwendungen (ähnlich der L/H-Gas-Umstellung).

Ausgespart wurde in dem vorliegenden Gesetzentwurf das Thema der Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen für das Kernnetz. Hierzu sollen noch separate Anhörungstermine folgen. Wir nutzen die Gelegenheit festzuhalten, dass VNB die gleichen Finanzierungsmöglichkeiten für Wasserstoffprojekte im Verteilernetz wie Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) für Projekte im Kernnetz (intertemporaler Ausgleich, möglichst große Grundgesamtheit) erhalten müssen. Nur so kann der Infrastrukturumbau erfolgreich gelingen. Auch die Transformationspläne brauchen eine solide Finanzierungsbasis.

Unklar bleiben zudem die Fragen des Anschlussrechtes für VNB an das Kernnetz. Hier erwarten wir diskriminierungsfreie Regelungen, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung von Industrie, Mittelstand, Strom- und Wärmeversorgung bis hin zu Wasserstoffnetzausbaugebieten im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung umsetzen zu können.

Unser Vorschlag dazu ist:

Die laufenden Transformationspläne der Gasverteilernetzbetreiber nach G 2100 des DVGW Regelwerks und perspektivisch sich daraus entwickelnde Umstellfahrpläne der Verteilernetzbetreiber, die die Anforderungen gemäß GEG §71 k erfüllen, müssen sowohl bei der Dimensionierung des Wasserstofftransportnetzes sowie in den Verteilernetzen selbst umfassend Berücksichtigung finden, da im zugrundeliegenden Planungsprozess „bottom-up“ ein kohärentes Zielbild der deutschen Wasserstoffinfrastruktur unter Berücksichtigung der „top-down“ FNB-Planungen, lokaler H2-Einspeisungen, örtlicher (Industrie-) Bedarfe und der Wärmeplanung entsteht. Wie die Transformationspläne genau in den Netzentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen, können Sie im Detail der Stellungnahme entnehmen.

Zum Hintergrund:
Der VKU hat sich auch in den bisherigen Verfahrensschritten zum Wasserstoff-Kernnetz eingebracht. Zum Nachlesen: VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und Ergänzungen von Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz vom 2023 und zum Planungsstand des Wasserstoff-Kernnetzes vom Juli 2023.