FNB legen Bericht zum aktuellen Ausbaustand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung Wasserstoff vor

VKU wirkt am Kapitel zu Wasserstoff im Verteilnetz mit
Die integrierte Planung und Regulierung aller Gasnetze (Wasserstoff und Erdgas) muss sowohl auf Ebene der Fern- als auch Verteilernetzbetreiber etabliert wer-den, um das benötigte Wasserstoffnetz zeitnah und volkswirtschaftlich effizient aus der bestehenden Gasinfrastruktur heraus zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund beschreibt der Wasserstoffbericht (Basis: § 28q Energiewirtschaftsgesetz) den aktuellen Ausbaustand des Wasserstoffnetzes. Er beschreibt zudem, wie eine künftige Netzplanung Wasserstoff im Sinne eines schnellen Markthochlaufes umgesetzt werden sollte.
Für die Einführung des Energieträgers Wasserstoff bzw. für die Umstellung von Methan auf Wasserstoff ist die Einbindung aller Netzebenen erforderlich. Das Kapitel 5 „Umsetzung der Wasserstoffnetzplanung im Verteilernetz“ wurde gemeinsam von den Fernleitungsnetzbetreibern und verschiedenen Verteilernetzbetreibern unter Mitwirkung des BDEW, DVGW, VKU sowie der Initiative „H2vorOrt“ erarbeitet.
Zur Veröffentlichung des ersten Wasserstoffberichts sagt VKU-Chef Ingbert Liebing: „Außer in Industrienetzen spielt Wasserstoff noch keine große Rolle. Das muss sich dringend ändern. Der Bericht zeigt uns den Weg auf, wie das gelingen kann. Um den Transformationsprozess hinzubekommen, sind wir auf alle Infrastrukturakteure angewiesen. Auch die Gasverteilnetze können Wasserstoff. Sie sind für den zukünftigen Transport und die Verteilung von Wasserstoff bestens geeignet und bieten einen flexiblen, kostengünstigen und schnellen Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Daneben tun wir gut daran, die verschiedenen Systeme und Energieträger (Strom, Gas, Wasserstoff) übergreifend zu betrachten und zu planen – mit einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung.“
Hintergrund
Die EnWG-Novelle aus dem Juni 2021 enthält neben wichtigen Bestimmungen für den Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur auch die Vorgabe, dass zweijährlich (in geraden Jahren) ein sogenannter Wasserstoffbericht veröffentlich werden muss. Federführend sind hier die Gas-Fernleitungsbetreiber. Der Wasserstoffbericht macht Aussagen zum Ausbaustand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung mit dem Zieljahr 2035.