Xgen Gas 4. Regulierungsperiode
Begleitung der BNetzA-Festlegung im Verbände-Sonderprojekt

16.03.22

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Begleitung der BNetzA-Festlegung im Verbände-Sonderprojekt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird in diesem Jahr für Gasnetzbetreiber die generelle sektorale Produktivitätsvorgabe (Xgen) gemäß § 9 ARegV für die vierte Regulierungsperiode festlegen. Der Xgen ist eine allgemeine Kostensenkungsvorgabe und beträgt derzeit für Gasnetzbetreiber 0,49 % p.a. Der Xgen hat über die fünfjährige Regulierungsperiode einen signifikanten Effekt auf die Entwicklung der Erlösobergrenzen der Gasnetzbetreiber.

Zur Neuberechnung des Xgen hat die Beschlusskammer 4 alle Gasnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 15. April 2022 Daten für die Jahre 2006 bis 2021 abzugeben. Parallel dazu werden bis zum 31. März 2022 von den Gasverteilernetzbetreibern, die an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Effizienzvergleichen teilgenommen haben, ergänzende Daten zu den Basisjahren 2006, 2010, 2015 und 2020 erhoben. Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben vereinbart – analog zur 3. Regulierungsperiode – das Sonderprojekt „Xgen Gas 4. Regulierungsperiode“ zu initiieren. Aufgrund der hohen Bedeutung des Xgen für die Erlössituation jedes Gasnetzbetreibers wird es sehr wichtig sein, die Xgen-Ermittlung fachgerecht zu begleiten. Dieses wird durch das Verbändeprojekt „Benchmarking Transparenz" (BMT) sichergestellt. Die im BMT-Projekt beauftragten Beratungsunternehmen PwC und Polynomics sammeln hierzu bei den teilnehmenden Netzbetreibern die von der BNetzA erhobenen Daten ein, um frühzeitig eigene Analysen umzusetzen.

Auf Beschluss des BMT-Begleitgremiums wird allen Gasnetzbetreibern eine Teilnahme am Sonderprojekt Xgen Gas 4. RP – unabhängig von der Teilnahme am eigentlichen BMT-Projekt – ermöglicht. Um eine repräsentative Datenbasis zu erhalten, wird von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE allen Gasnetzbetreibern die Teilnahme am BMT-Sonderprojekt empfohlen. Für die Gasverteilernetzbetreiber ist die Beteiligung am Sonderprojekt kostenfrei.