Immissionsschutz
Neue Anforderungen an Industrieanlagen im Immissionsschutz
Am 15.08.2025 hat der VKU eine schriftliche Stellungnahme zu den Referentenentwürfen für Mantelgesetz und Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vom 03.07.2025 beim BMUV eingereicht. Mit den Entwürfen werden die Vorgaben der IE-Richtlinie im BImSch-, Wasser- und Abfallrecht umgesetzt.
03.09.25
Am 15.08.2025 hat der VKU eine schriftliche Stellungnahme zu den Referentenentwürfen für Mantelgesetz und Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vom 03.07.2025 beim BMUV eingereicht. Mit den Entwürfen werden die Vorgaben der IE-Richtlinie im BImSch-, Wasser- und Abfallrecht umgesetzt.
Die Unternehmen der kommunalen Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft sind weit verbreitet von den verschärften Anforderungen an Industrieanlagen, die unter die Industrieemissionen-Richtlinie fallen (IE-Anlagen) betroffen, dazu gehören Energieversorgungs-, Klärschlammverbrennungs- und Abfallbehandlungsanlagen. Erstmals gelten die Anforderungen der Industrieemissionen-Richtlinie (IE-Richtlinie) auch für die Deponierung von Abfällen.
Die Pflicht zur Etablierung eines Umweltmanagementsystems wird für IE-Anlagen neu eingeführt (neue 45. BImSchV).
Nach wie vor plant das BMUKN, verschärfend über eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts hinauszugehen. Zum Beispiel wird auch für alle anderen genehmigungsbedürftigen Anlagen, die keine IE-Anlagen sind, wie BHKW und Klärgasverwertungsanlagen, die Pflicht zur kontinuierlichen Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen u. a. durch Dekarbonisierung und der Verbesserung der Ressourceneffizienz eingeführt, was nicht vom EU-Recht gefordert ist.
Handlungsbedarf: Forderungen des VKU
Die wichtigsten Forderungen des VKU in Kürze sind:
- 1:1-Umsetzung des EU-Rechts
- Entbürokratisierung und Effizienz: IE-Anlagen aus dem Geltungsbereich der 11. BImSchV (Pflicht zur Emissionserklärung alle 4 Jahre) ausnehmen; intensiv prüfen, ob andere Prüf- und Berichtspflichten in bestehenden Regelwerken entfallen können
- Rasche Umsetzung neuer BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht
- Die neue 45. BImSchV über Umweltmanagementsysteme muss die Nutzung bereits eingeführter Systeme der Unternehmen ermöglichen.
- Bei der nationalen Umsetzung des in Art. 15 Abs. 5 und 6 IE-RL vorgesehenen Ausnahmeverfahrens für die Festlegung von verbindlichen Emissionsgrenzwerten bzw. von verbindlichen Spannen für Umweltleistungen und Umweltleistungsgrenzwerten sind die Kriterien „geografischer Standort“ und „lokale Umweltbedingungen“ ebenfalls aufzunehmen.
- Ausbau der Anforderungen im Hinblick auf Einträge von problematischen Stoffen (z. B. PFAS) durch industrielle Anlagen in Luft, Boden und Gewässer
Die Stellungnahmen des VKU stehen hier öffentlich bereit.
Weiteres Verfahren
Nach dem – noch nicht terminierten – Kabinettsbeschluss erfolgen das parlamentarische Verfahren im Bundestag und die Beteiligung des Bundesrates. Der VKU wird das Verfahren weiter aktiv begleiten.