Immissionsschutz / Deponierung von Abfällen
Erarbeitung des Merkblattes über Beste Verfügbare Techniken (BVT) für die Deponierung
Mit der Novelle der Industrieemissionen-Richtlinie wurde eine Ausnahmeregelung für Deponien gestrichen, sodass nun erstmals ein Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Deponierung von Abfällen erstellt wird. Das Kapitel „Schlussfolgerungen“ des BVT-Merkblattes wird mit der Verkündung durch die EU-Kommission rechtlich verbindlich.
11.04.25
Mit der Novelle der Industrieemissionen-Richtlinie wurde eine Ausnahmeregelung für Deponien gestrichen, sodass nun erstmals ein Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Deponierung von Abfällen erstellt wird. Das Kapitel „Schlussfolgerungen“ des BVT-Merkblattes wird mit der Verkündung durch die EU-Kommission rechtlich verbindlich.
Hintergrund
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Ein wesentliches Element der IE-Richtlinie sind die auf ihr als Rechtsgrundlage in einem Informationsaustausch gemäß Art. 13 IE-Richtlinie, im sogenannten Sevilla-Prozess, erarbeiteten „BVT-Merkblätter“, welche Regelungen über die „besten verfügbaren Techniken“ in den Bereichen der besonders umweltrelevanten Industrieanlagen enthalten. Ein Kapitel der BVT-Merkblätter sind die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen, die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind und entweder direkt angewendet oder in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Zahlreiche VKU-Mitglieder betreiben Deponien, die sich im aktiven Betrieb, der Stilllegung oder der Nachsorge befinden. In einigen Fällen werden auch neue Deponien bzw. Deponieabschnitte geplant. Die Anforderungen an die Deponierung waren bisher explizit ausschließlich im Deponierecht geregelt (Richtlinie 1999/31/EG, Entscheidung 2003/33/EG). Einige wenige Zusatzaspekte liefert auch die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. Das neue BVT-Merkblatt könnte nun im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht zahlreiche zusätzliche Anforderungen aufstellen.
BVT-Merkblatt Deponierung
Mit der Richtlinie 2024/1785/EU wurde u. a. eine Ausnahmeregelung für Deponien gestrichen, sodass nun auch erstmals ein BVT-Merkblatt Deponierung erstellt wird. Am 22.11.2024 wurde dafür die zuständige „Technical Working Group“ (TWG) durch das BRITE-Institut der EU-Kommission aktiviert, in der die Mitgliedstaaten und relevante europäische Interessengruppen vertreten sind. BRITE hat einen Fragebogen vorgelegt, mit dem die wesentlichen Aspekte des BVT-Merkblattes geklärt werden sollen. In der Umfrage werden u. a. Vorschläge für das Vorgehen, die Gliederung, den Geltungsbereich und die „Key Environmental Parameters“ (KEI) vorgestellt. Letztere sollen dann zu den verbindlichen Emissionsbandbreiten (BAT-AEL) oder neuartigen „Performance Levels“ (BAT-AEPL) führen.
Ausblick
Mit Blick auf die in der EU teilweise noch immer sehr umfänglich durchgeführte Deponierung von nicht vorbehandelten und deshalb chemisch, physikalisch und biologisch instabilen Abfällen, was z. B. zu erheblichen Emissionen an Methan (Deponiegas), Sickerwasser und Staub führt, begrüßt der VKU das Verfahren.
Es ist wichtig, die Anforderungen der BVT-Merkblätter von Beginn an mitzugestalten. Der VKU ist deshalb sowohl mit seinem Fachausschuss Deponien, in der erweiterten Nationalen Expertenkommission des UBA (eNEK) als auch als MWE-Mitglied in enger Zusammenarbeit mit anderen Verbänden intensiv in diesem Verfahren – wie auch schon zu den BVT-Merkblättern Abfallverbrennung und Abfallbehandlung – aktiv.
Die Auftaktsitzung der Technical Working Group in Sevilla soll im Herbst 2025 stattfinden. Es wird damit gerechnet, dass das Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.