Bundesfernstraßenmautgesetz
Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw soll bis 2031 verlängert werden
Deutschland will emissionsfreie Lkw bis 2031 von der Maut befreien – und folgt damit einem EU-Vorschlag. Ziel ist es, klimafreundliche Antriebe im Güterverkehr zu fördern. Der entsprechende Änderungsantrag befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren.
23.10.25
Deutschland will emissionsfreie Lkw bis 2031 von der Maut befreien – und folgt damit einem EU-Vorschlag. Ziel ist es, klimafreundliche Antriebe im Güterverkehr zu fördern. Der entsprechende Änderungsantrag befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren.
Das Bundesverkehrsministerium plant, emissionsfreie Lastkraftwagen (Lkw) bis zum Jahr 2031 von der Maut zu befreien. Damit folgt Deutschland einem Vorschlag der EU-Kommission, der bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Derzeit sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) eine Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge lediglich bis Ende 2025 vor. Die EU-Kommission hatte jedoch im Sommer eine Verlängerung dieser Regelung bis zum 30. Juni 2031 vorgeschlagen. Laut Bundesverkehrsministerium wird auch der Rat der Europäischen Union dem Vorschlag voraussichtlich zustimmen, da es in den Mitgliedstaaten keine nennenswerten Einwände gegen die Verlängerung gebe. Man gehe daher davon aus, dass die entsprechende Änderung der EU-Richtlinie zeitnah erfolgt.
Das EU-Parlament hat dem Vorschlag bereits zugestimmt und damit den Weg für eine verlängerte Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw geebnet. Die neue Regelung erlaubt es den Mitgliedstaaten, batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Lkw bis Mitte 2031 von der Maut auszunehmen. Ziel ist es, die Einführung klimafreundlicher Technologien im Straßengüterverkehr zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit emissionsfreier Fahrzeuge zu stärken. Damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten können, soll der Änderungsantrag in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften eingebracht werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits in erster Lesung in den Verkehrsausschuss des Bundestags überwiesen. Dort wird erwartet, dass die Fraktionen von Union und SPD die Änderung gemeinsam einbringen und annehmen.
Wir begrüßen die geplante Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw ausdrücklich. Die Maßnahme ist ein wichtiges Signal für kommunale Unternehmen, die zunehmend auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge setzen. Die Mautbefreiung helfe, die höheren Anschaffungskosten für E-Lkw teilweise zu kompensieren und fördere den Umstieg auf alternative Antriebe. Gleichzeitig fordern wir eine verlässliche Förderkulisse und den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge im kommunalen Einsatz.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Neuerungen vor: So soll künftig auch die Nutzung des Lkw-Mautsystems über eine App auf mobilen Endgeräten möglich sein. Damit entfällt die bisher verpflichtende Ausstattung der Fahrzeuge mit einer On-Board-Unit. Die Bundesregierung schafft hierfür die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung, Speicherung und Übermittlung relevanter Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie den Betreiber. Zusätzlich wird eine Regelung zur Übermittlung gesperrter Fahrzeuggeräte eingeführt. Die Novelle sieht außerdem vor, dass Fahrzeuge der Emissionsklassen 2 und 3 ab ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls neu eingestuft werden – eine Anpassung an EU-Vorgaben, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.