Wechsel zu Glasfaserinternet
Kupfer-Glas-Migration: VKU begrüßt Entwurf der Bundesnetzagentur für ein Regulierungskonzept
Weite Teile des Entwurfes der Bundesnetzagentur für ein Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration finden die Unterstützung der Kommunalwirtschaft. Das Herzstück des Konzeptes bildet ein regelgebundener, möglichst zeitnaher und diskriminierungsfreier Technologiewechsel auf das zukunftssichere Glasfaserinternet.
17.03.26
Weite Teile des Entwurfes der Bundesnetzagentur für ein Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration finden die Unterstützung der Kommunalwirtschaft. Das Herzstück des Konzeptes bildet ein regelgebundener, möglichst zeitnaher und diskriminierungsfreier Technologiewechsel auf das zukunftssichere Glasfaserinternet.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Bundesnetzagentur zu deren Entwurf eines Regulierungskonzeptes zur Kupfer-Glas-Migration begrüßt der VKU in seiner Stellungnahme, dass die Behörde wichtige Impulse seitens kommunalwirtschaftlicher Marktakteure sowie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aufgreift. Der VKU teilt die Ansicht der Bundesnetzagentur, dass eine rechtzeitige und strukturierte Migration auf Glasfasernetze von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist.
Eine auf festen Regeln beruhende möglichst zeitnahe und diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration, bei der das Bundesgebiet in Abschalteinheiten unterteilt wird und die sich mit unterschiedlichen Phasen grundsätzlich über drei Jahre bis zur tatsächlichen Kupfernetzabschaltung erstreckt, ist aus VKU-Sicht notwendig, um den Wettbewerb im Festnetzmarkt vor allem auch im Sinne der Verbraucher nachhaltig zu gestalten. Diskriminierungsfreiheit bedeutet dabei, dass die Umstellung vom alten Kupfernetz der Telekom Deutschland GmbH (TDG) nicht nur auf deren eigene Glasfasernetze erfolgt, sondern zu gleichen Bedingungen ebenfalls auf Glasfasernetze kommunaler Unternehmen oder anderer Betreiber. Eine ansonsten zu erwartende Übertragung beträchtlicher Marktmacht der TDG aus der Kupfer- in die Glasfaserwelt würde nachhaltigen Wettbewerb dagegen konterkarieren.
Dabei sieht der VKU wie die Bundesnetzagentur einen erforderlichen Schritt in einer Gesetzesänderung, indem das Initiativrecht zur Einleitung der Migration nach § 34 des Telekommunikationsgesetzes bei zusätzlicher Anpassung des EU-Rechts von der TDG als Eigentümerin des regulierten Kupfernetzes auf andere Glasfaser ausbauende Unternehmen und auf die Bundesnetzagentur ausgeweitet wird. Diese Maßnahme ist geeignet, um einer auf die Übertragung von Marktmacht abzielenden selektiven (Nicht-)Abschaltung des Kupfernetzes durch die TDG vorzubeugen.
Mit ihrem Vorschlag, in einem Abschaltgebiet den Migrationsprozess einleiten zu dürfen, wenn mindestens 80 Prozent der dortigen Haushalte und Unternehmensstandorte im Sinne von Homes connected mit Glasfaser versorgt sind, präferiert die Bundesnetzagentur allerdings eine unverhältnismäßig strenge Migrationsbedingung. Der VKU schlägt hingegen eine Glasfaserversorgungsquote von 85 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte im Sinne von Homes passed vor.
Einen weiteren bedeutsamen Diskussionspunkt bildet die großzügigere Öffnung der Bundesnetzagentur für symmetrische Zugangsgewährung auf lokaler Ebene. Demnach sollte der Zugang für Drittanbieter zum Glasfaserzielnetz in einem Ausbaugebiet „in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht“ grundsätzlich einheitlichen Prinzipien folgen. Funktionierender Wettbewerb auf dem Netz im Rahmen von Open Access darf nach Ansicht des VKU dabei aber nicht durch Regulierung beeinträchtigt werden.
Besonders weist der VKU auch auf die zentrale Bedeutung eines möglichst frühen Vermarktungsstopps kupferbasierter Internetprodukte für den Migrationserfolg hin. Ein solcher Commercial closure auf der Endkunden- und Vorleistungsebene hat sich in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bereits bewährt, um die Migration wettbewerbs- und verbraucherfreundlich zu beschleunigen.
An anderen Ländern der EU sollte sich Deutschland nach der Auffassung des VKU auch bei der Kommunikation der Kupfer-Glas-Migration orientieren. Dort hat eine frühe und klare Information der Öffentlichkeit durch staatliche Stellen das gebotene Maß an Erwartungssicherheit in Gesellschaft und Wirtschaft über den Technologiewechsel hergestellt.
Transparenz brauchen zudem die Glasfaser ausbauenden Unternehmen, um ihre Ausbauplanungen an die Erfordernisse einer rechtzeitigen Migration anpassen und die Migration am Ende tatsächlich durchführen zu können. Aus diesem Grunde ist ein Gesamtabschalte- bzw. Migrationsplan der TDG sinnvoll. Dieser würde den Unternehmen Planungssicherheit geben und die Bundesnetzagentur könnte prüfen, ob der Diskriminierungsfreiheit bei der Migration Genüge getan wird.
Bei den Migrationskosten ist wiederum eine faire Verteilung auf die an der Migration beteiligten Akteure vorzusehen. Hierbei steht vor allem die TDG als Eigentümerin des Kupfernetzes in der Pflicht. Der VKU teilt die Ansicht der Bundesnetzagentur nicht, dass die Migrationskosten primär denjenigen Akteuren zuzuordnen seien, deren Entscheidungen und Handlungen die Migration auslösen.
Generell entspricht die Bundesnetzagentur mit ihrem Entwurf dem in der Kommunalwirtschaft vorherrschenden Wunsch nach einer engeren Begleitung der Migration vom kupferbasierten DSL-Internet auf Glasfaserinternet. Schließlich geht es darum, die Festnetzinfrastruktur Deutschlands ohne Verzögerungen wettbewerbsfreundlich zu modernisieren.