Einwegkunststofffonds
Aktuelle Hinweise zum DIVID-Registrierungsprozess und zur Leistungsmeldung 2024 im Rahmen des Einwegkunststofffonds
Der Registrierungsprozess im Rahmen von DIVID befindet sich derzeit in der abschließenden Phase. Zahlreiche Anspruchsberechtigte haben ihre Registrierungsbestätigung bereits erhalten und können nun ihre Leistungen für das Jahr 2024 im DIVID-Portal melden. Andere Anspruchsberechtigte warten noch auf die Bearbeitung ihres Antrags. Im Folgenden finden Sie wesentliche Hinweise, um die Leistungsmeldung fristgerecht und korrekt einzureichen.
17.11.25
Der Registrierungsprozess im Rahmen von DIVID befindet sich derzeit in der abschließenden Phase. Zahlreiche Anspruchsberechtigte haben ihre Registrierungsbestätigung bereits erhalten und können nun ihre Leistungen für das Jahr 2024 im DIVID-Portal melden. Andere Anspruchsberechtigte warten noch auf die Bearbeitung ihres Antrags. Im Folgenden finden Sie wesentliche Hinweise, um die Leistungsmeldung fristgerecht und korrekt einzureichen.
Der Registrierungsprozess im Rahmen von DIVID befindet sich derzeit in der abschließenden Phase. Zahlreiche Anspruchsberechtigte haben ihre Registrierungsbestätigung bereits erhalten und können nun ihre Leistungen für das Jahr 2024 im DIVID-Portal melden. Andere Anspruchsberechtigte warten noch auf die Bearbeitung ihres Antrags. Im Folgenden finden Sie wesentliche Hinweise, um die Leistungsmeldung fristgerecht und korrekt einzureichen.
Hinweise für bereits registrierte Anspruchsberechtigte:
Mit Erhalt der Registrierungsbestätigung steht Ihnen die Leistungsmeldung für 2024 unmittelbar zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung endet am 31. Dezember 2025. Es wird empfohlen, die Meldung frühzeitig vorzunehmen, um eventuelle Rückfragen oder Korrekturen rechtzeitig bearbeiten zu können. Zur Orientierung steht ein Leseexemplar der Leistungsmeldung bereit. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Angaben finden Sie in den FAQ auf DIVID.
Besonderer Hinweis für kleine Flächenwerte:
Die im Formular hinterlegten Flächenangaben werden derzeit überarbeitet. Voraussichtlich Ende November wird eine aktualisierte Vorlage mit sechs Nachkommastellen bereitgestellt. Parallel dazu wird das Themenpapier, das die Angaben zur Flächenberechnung erläutert, aktualisiert.
Hinweise für Anspruchsberechtigte mit noch offenem Registrierungsantrag:
Für Mitglieder, deren Registrierungsantrag derzeit noch in Bearbeitung ist, arbeitet das UBA intensiv an einer zeitnahen Bescheidung. Sobald der Registrierungsbescheid vorliegt, können die Leistungen für 2024 unmittelbar gemeldet werden. Auch hier gilt die Frist bis zum 31. Dezember 2025.
Aufgrund der knappen verbleibenden Zeit empfiehlt das UBA, die erforderlichen Daten bereits vorab zusammenzustellen, sodass die Meldung direkt nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden kann. Das Leseexemplar der Leistungsmeldung zu berücksichtigen, empfiehlt sich auch hier. Für Mitglieder, die kleine Flächenwerte melden möchten, gelten die gleichen Hinweise wie oben.
Umfrage zur Evaluierung des Kostenmodells des Einwegkunststofffonds (EWKFonds) und DIVID:
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN) und des Umweltbundesamtes (UBA) führt die INTECUS GmbH derzeit eine Umfrage zur Überprüfung des Kostenmodells des Einwegkunststofffonds durch. Ziel ist es, eine belastbare und breit abgestützte Datengrundlage zu schaffen, um die Erstattungskriterien und das Kostenmodell sachgerecht weiterzuentwickeln.
Alle Kommunen sind herzlich eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen liefern wertvolle Einblicke in die kommunale Praxis und bilden eine wichtige Grundlage für eine bedarfsgerechte und transparente Weiterentwicklung des Kostenmodells. In Absprache mit dem UBA wurde zudem beschlossen, den Fragebogen bis zum 15. Januar 2026 für die Kommunen offen zu lassen.
Zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/EWKF_Evaluierung
Hinweis: Die Teilnahme ist unabhängig von einer Registrierung auf der Plattform DIVID.