VKU legt Kernpositionen der kommunalen Wasserwirtschaft vor
Workshop zur Überprüfung der Wasserausnahme

Entsprechend den Verpflichtungen aus der Richtlinie überprüft die EU-Kommission derzeit die Auswirkungen der Wasserausnahme in der EU-Konzessionsrichtlinie. Dazu fand ein Workshop in Brüssel statt. Für die kommunale Wasserwirtschaft bleibt die Ausnahme zentral: Die kommunale Organisationsfreiheit darf nicht beschnitten werden. Kernpositionen zur Wasserausnahme hat der VKU in einem aktuellen Positionspapier gebündelt.

29.11.21

 

Die EU-Kommission hat Anfang 2021 mit der Überprüfung der Wasserausnahme in der EU-Konzessionsrichtlinie begonnen. Grund dafür ist eine Verpflichtung aus der Richtlinie, die vorsieht, dass die EU-Kommission dem Europäischen Parlament einen Überprüfungsbericht vorlegt, der auch die besonderen Strukturen in der Wasserwirtschaft berücksichtigt. Bei einer Stakeholder-Konferenz hat die EU-Kommission am 15. November 2021 Zwischenergebnisse vorgestellt, die zeigen, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten auf die Ausnahme zurückgreift. Mit Tschechien, Polen und Rumänien wenden nur drei Mitgliedstaaten die Konzessionsrichtlinie im Wassersektor an und drei weitere teilweise (Bulgarien, Frankreich und Spanien). Alle übrigen Mitgliedstaaten machen von der Wasserausnahme Gebrauch. Dieses Zwischenergebnis zeigt deutlich, dass die EU-Kommission bei einer Diskussion zur Abschaffung der Wasserausnahme nicht auf eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten setzen könnte.

Der VKU begleitet den Prozess zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eng, hat an der Veranstaltung teilgenommen und steht im Austausch mit den Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene. Vor dem Hintergrund der Arbeiten der EU-Kommission hat der VKU ein Positionspapier erarbeitet, das die Kernpositionen der kommunalen Wasserwirtschaft zur Wasserausnahme bündelt. Darin weist der VKU erneut darauf hin, dass die Ausnahme für einen politischen Konsens steht und bestehen bleiben muss. Die kommunale Organisationsfreiheit darf nicht beschnitten werden. Wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung organisiert werden, muss weiterhin vor Ort entschieden werden.

Hintergrund
Die für den Bericht gesetzte Frist verstrich bereits am 19. April 2019. Im Frühling 2021 hat die Kommission einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten versandt, um die Auswirkungen der Ausnahme für Wasserkonzessionen in der Konzessionsrichtlinie (Artikel 12), die im deutschen Recht in § 149 Nr. 9 GWB umgesetzt ist, zu erfahren. Der VKU hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Fragebogen und den darin bereits hinterlegten Antwortvorschlägen der Kommission gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) kritisch Stellung genommen. Aufgrund der späten Rückmeldung einiger Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission erst Ende August 2021 mit der Auswertung der Rückmeldungen begonnen. Der finale Bericht soll im Sommer 2022 vorgelegt werden.