Europas Wirtschaft kreislauffähig und klimaneutral umbauen
Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft für eine saubere und wettbewerbsfähige EU

Von Abfallvermeidung über Stärkung der Verbraucherrechte bis hin zu nachhaltiger Produktpolitik – die EU-Kommission setzt auf einen ganzheitlichen Ansatz, der sektorenübergeifend den Weg zur Klimaneutralität aufzeigt. Ein neuer Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft kündigt die Überprüfung bestehender Richtlinien und neue Vorschläge an.

01.04.20

Mit ihrem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom 11. März 2020 will die EU-Kommission Europas Wirtschaft kreislauffähig und klimaneutral machen. Der Plan stützt sich auf vier Säulen: nachhaltige Produktpolitik, Konzentration auf ressourcenintensive Wertschöpfungsketten, Abfallvermeidung und die Nutzung sektorenübergreifender Potentiale zur Treibhausgasreduktion. Neben den Verbrauchern und der Industrie soll auch die öffentliche Hand, etwa im Rahmen einer nachhaltigen und grünen Beschaffung, einen Beitrag leisten. Die Vorhaben bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für kommunale Unternehmen. Der VKU hat die Veröffentlichung des Aktionsplans mit einer Pressemitteilung kommentiert, die Sie hier abrufen können. Er wird die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten.

Abfallrecht auf dem Prüfstand

Das EU-Abfallrecht soll an das digitale Zeitalter angepasst und besser umgesetzt werden. Ziel ist: 50 Prozent weniger Siedlungsabfälle bis 2030. Zuletzt stieg das durchschnittliche Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen in der EU von 488 (2017) auf 492 Kilogramm (2018). Die abfallstromspezifischen Regelungen sollen mit Blick auf Abfallvermeidung und Mindestrezyklatquoten geprüft werden. Qualitatives Recycling und Sekundärrohstoffmärkte sollen weiter ausgebaut werden. Eine weitere Priorität der Kommission ist die EU-weite Harmonisierung der Getrenntsammlung. Auch konkrete Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Zusammenhang mit der angekündigten Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sind geplant. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Abfallverbringung, um illegalen Handel zu bekämpfen sowie wertvolle Ressourcen möglichst innerhalb der EU zu verwerten.

Ressourcenintensive Sektoren im Fokus

Der Aktionsplan rückt Produkte wie Kunststoffe, Elektronik und Textilien in den Fokus. Eines der Ziele ist, die „Plastikkrise“ einzudämmen. Mindestquoten für recycelte Materialien, wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen bis zum Jahr 2030 sind zwei der angekündigten Maßnahmen. Die Kommission prüft auch, inwieweit To-Go-Verpackungen durch Mehrwegalternativen zu ersetzen sind. Die Verwendung von vermeintlich biologisch abbaubaren Kunststoffen und biobasierten Kunststoffen wird unter Nachhaltigkeitsaspekten bis 2021 überprüft. Für elektronische Geräte hofft die Kommission auf eine drastische Abfallreduzierung durch Stärkung der Verbraucherrechte. Dazu zählen: ein Recht auf Reparatur, Maßnahmen gegen vorzeitige Produktabnutzung und zuverlässige Produktinformationen, die ökologische Kaufentscheidungen erleichtern können. Auch Textilien – das „neue Plastik“ – sollen dem Kreislauf erhalten bleiben. Bis 2021 will die Kommission eine Strategie erarbeiten, die eine Stärkung des Marktes für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vorsieht. Ob darunter auch Textilien von Möbeln oder aus dem Automobilbereich fallen, wird noch in einer Studie untersucht.

Die politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sehen darüber hinaus ein Null-Schadstoff-Ziel für Europa vor. Für recycelte Materialien sollen hierbei Methoden zur Minimierung gesundheitsschädlicher Stoffe vorgelegt werden. Um Synergien für die Kreislaufwirtschaft zu schaffen, folgen weitere Anpassungen an den Schnittstellen zum Chemikalien-, Produkte- und Abfallrecht. Wichtige Weichenstellungen wie ein EU-weites Deponierungsverbot von Siedlungsabfällen sind im Aktionsplan allerdings nicht verankert. Der VKU tritt für eine stärkere Rolle der Abfallwirtschaft innerhalb der Klimapolitik ein. Gerade die konsequente Abkehr der Deponierung kann einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz in Europa leisten.

Bekämpfung von Mikroplastik in der Umwelt

Die Kommission schlägt außerdem Maßnahmen vor, die Mikroplastik in der Umwelt bekämpfen sollen. Der gezielte Zusatz von Mikroplastik soll beschränkt, die unbeabsichtigte Freisetzung über Kennzeichnungs-, Standardisierungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen reduziert werden. Weiterhin will die Kommission Methoden zur Messung von unbeabsichtigt freigesetztem Mikroplastik, insbesondere aus Reifen und Textilien, weiterentwickeln und harmonisieren.