Die vorgeschlagenen Regeln sollen gemeinsame Datennutzung erleichtern
Gesetzesvorschlag der EU-Kommission legt Grundstein für europäische Datenräume

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag über europäische Daten-Governance vorgelegt. Er soll das Vertrauen in Datenmittler stärken und die Schaffung europäischer Datenräume fördern. Neben neuen Regeln für Anbieter von Diensten für die gemeinsame Datennutzung sind auch sensible Daten öffentlicher Stellen Thema des Vorschlags.

08.12.20

Am 25. November 2020 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über europäische Daten-Governance, den sogenannten Data-Governance-Act, vorgestellt. Dabei handelt es sich um die erste einer Reihe an Maßnahmen der im Februar 2020 veröffentlichten europäischen Datenstrategie. Im kommenden Jahr sollen der Data Act vorgelegt, die Database-Richtlinie überprüft und der delegierte Rechtsakt zu hochwertigen Datensätzen der PSI-Richtlinie vorgestellt werden. Die Erarbeitung dieses delegierten Rechtsakts und die parallel laufende nationale Umsetzung der PSI-Richtlinie begleitet der VKU eng.

Der vorliegende Verordnungsvorschlag soll einen Rechtsrahmen für den unionsweiten Datentausch schaffen und damit die erste Grundlage für die Schaffung europäischer Datenräume bilden. Diese Datenräume sollen die sektorale Datennutzung in Bereichen wie Mobilität, Energie oder Gesundheit fördern. Eine Grundlage zur Schaffung der Datenräume ist die Förderung des Datenaustauschs durch die Etablierung neutraler Datenmittler, sogenannter „Anbieter von Diensten für die gemeinsame Datennutzung“. Will ein Unternehmen in Zukunft in diesem Bereich tätig sein, muss es eine Reihe von Anforderungen erfüllen und sich bei einer nationalen Behörde registrieren. Nach Vorstellungen der Kommission dürfen registrierte Datenmittler zukünftig die gehaltenen Daten der Kunden nicht selbst nutzen, sondern nur für den Zweck der Weitergabe sammeln. Damit soll das Vertrauen in Datenmittler als neutrale Datenintermediäre gestärkt werden, welche langfristig die Infrastruktur für die sektoralen Datenräume bilden sollen. So könnten die registrierten Datenmittler eine Alternative zu den großen amerikanischen Datenplattformen bieten, die momentan zentrale Akteure der Datenwirtschaft sind.

Ein weiteres Element des Vorschlags betrifft die Daten öffentlicher Stellen und soll die Bestimmungen der PSI-Richtlinie ergänzen: Die Weitergabe sensibler Daten, die Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse betreffen und damit aus den Bestimmungen der PSI-Richtlinie ausgenommen waren, soll hier geregelt werden. Dabei soll die Verordnung explizit kein Zugangsrecht schaffen oder zur Herausgabe verpflichten. Vielmehr soll sie regeln, wie der Schutz des Geschäftsgeheimnisses oder der Persönlichkeitsrechte bei der Datenweitergabe sichergestellt werden kann. Allerdings wären Ausschließlichkeitsvereinbarungen bei der Weitergabe sensibler Daten, wie bei der PSI-Richtlinie, fortan verboten. Um die Nutzbarmachung sensibler Daten zu fördern, sollen die EU-Mitgliedsstaaten zuständige Behörden bestimmen, die die öffentlichen Stellen bei der Datenherausgabe technisch und finanziell unterstützen.

Zusätzlich trifft der Verordnungsvorschlag Bestimmungen im Bereich freiwilliger Datenspenden. Dieser sogenannte Datenaltruismus beschreibt das freiwillige Spenden von Daten zu gemeinnützigen Zwecken durch Individuen oder Unternehmen. Hierfür soll zukünftig ein europäisches Einwilligungsformular für Datenaltruismus verwendet werden, dessen Entwicklung die Verordnung vorschreibt. Um die Datenspender vor Missbrauch ihrer Daten zu schützen, sollen die Daten nur für anerkannte datenaltruistische Organisationen nutzbar sein, für die der Verordnungsvorschlag ein eigenes Register vorsieht.

Um den Prozess um die Schaffung europäischer Datenräume weiter voranzutreiben, wird in der Verordnung die Schaffung eines Europäischen Dateninnovationsrats festgelegt. Konkret soll so die Umsetzung der Verordnung unterstützt und die Kommission in der Gestaltung der europäischen Datenpolitik beraten werden.

Im nächsten Schritt werden sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission positionieren. Daraufhin werden sie in den sogenannten „Trilogverhandlungen“ miteinander über das Gesetz verhandeln. Eine Einigung und Verabschiedung der Verordnung ist nicht vor Ende kommenden Jahres zu erwarten. Der VKU wird diesen Prozess begleiten und gegebenenfalls die kommunalwirtschaftlichen Interessen einbringen.

Download

(Kopie 1)

Schlagworte