Weitere Unterstützung für die nationale Umsetzung angekündigt
EU-Umweltkommissar will Wasserrahmenrichtlinie nicht überarbeiten

Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat angekündigt, die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht zu überarbeiten. Der VKU begrüßt die Ankündigung. Die Mitgliedstaaten sollen weiter bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützt werden, ohne die Umweltziele der Richtlinie – die Erreichung des guten Gewässerzustands – in Frage zu stellen.

03.07.20

Nach einigen Monaten interner Beratungen und vorangegangener Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie hat Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nun angekündigt: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll nicht überarbeitet werden. Stattdessen will die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie weiter unterstützen. Die Umweltziele der Richtlinie, welche der Erreichung des guten Zustands der Gewässer in der EU dienen, sollen nicht in Frage gestellt werden. Der VKU hat die Ankündigung zur besseren Umsetzung der WRRL begrüßt. Die Richtlinie hat sich als Rahmeninstrument der Gewässerbewirtschaftung bewährt: Der Zustand der Gewässer in der EU hat sich deutlich verbessert. Um weitere große Herausforderungen angehen zu können, ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft dringend erforderlich, die Umweltziele der Richtlinie noch besser mit den Maßgaben in anderen Politikbereichen wie der Landwirtschafts- und Industriepolitik zu verzahnen. Der VKU begrüßt daher, dass mit der Ankündigung, die Richtlinie nicht zu überarbeiten, ein Zurückfahren der Umweltziele verhindert wurde.

Eine offizielle Mitteilung der EU-Kommission über die nächsten Schritte liegt noch nicht vor. Fest steht aber: Die Überprüfungsergebnisse der WRRL sollen Eingang in die Initiativen im Rahmen des Grünen Deals finden, allen voran in den für 2021 angekündigten Nullschadstoff-Aktionsplan. Sie seien auch bereits bei der Erarbeitung der kürzlich vorgelegten Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ berücksichtigt worden. Der Europäische Grüne Deal und das Null-Schadstoff-Ziel bieten aus Sicht des VKU eine große Chance. Der Erfolg der WRRL und damit auch der Schutz der Trinkwasserressourcen hängt wesentlich davon ab, dass die EU-Wassergesetzgebung eng mit der Gesetzgebung in anderen Bereichen wie Landwirtschaft, Industrie und Verkehr verknüpft wird. Nur so kann der Eintrag von Schad- und Nährstoffen in Gewässer bereits frühzeitig vermieden oder reduziert werden. Darauf gilt es, den Nullschadstoff-Aktionsplan auszurichten. Auch die künftige gemeinsame EU-Agrarpolitik muss sich an der Verbesserung der Gewässerqualität orientieren und daran messen lassen.

Vorangegangen war der Ankündigung des EU-Umweltkommissars eine Überprüfung der WRRL und ihrer Tochterrichtlinien, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, im vergangenen Jahr. Dazu legte die Kommission am 11. Dezember 2019 ihren Ergebnisbericht (mit deutscher Zusammenfassung) vor. Die Überprüfung wurde von einer Studie begleitet. Das Ergebnis: Die Richtlinien erfüllen ihren Zweck weitgehend. Ihre Ziele seien aber noch nicht vollständig erreicht worden. Die Kommission führte das auf eine unzureichende Finanzierung, Kohärenzprobleme und eine langsame Umsetzung zurück.