Bürokratieabbau auf EU-Ebene
Umweltrecht soll effizienter werden 26.01.26

Die EU-Kommission hat mit dem Umweltomnibus ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Umweltrechts vorgestellt. Ziel sind weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und mehr Flexibilität für Unternehmen – ohne Abstriche bei Umweltzielen. Schwerpunkte liegen auf Abfallwirtschaft, Industrieemissionen und Verfahrenserleichterungen. Die Erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie ist nicht betroffen!

Am 10. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission den sogenannten Umweltomnibus vorgestellt – ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Straffung des europäischen Umweltrechts. Der Umweltomnibus reiht sich in eine Reihe von Omnibussen ein, die darauf abzielen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU zu stärken. Bestehende Umweltziele sollen dabei nicht infrage gestellt werden.  

Der Umweltomnibus umfasst sechs Legislativvorschläge, die zentrale Bereiche des Umweltrechts betreffen. Dazu zählen unter anderem die Industrieemissionsrichtlinie, Regelungen der Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen sowie der Umgang mit Geodaten.  

Aus VKU-Sicht besonders erfreulich ist, dass die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und die darin enthaltene erweiterte Herstellerverantwortung entgegen dem intensiven Druck der Pharma- und Kosmetikindustrie im Umweltomnibus nicht aufgegriffen wurde.

Das Maßnahmenpaket konzentriert sich stark auf die Abfallwirtschaft und sieht unter anderem die Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung vor. Derzeit sieht die Gesetzgebung für Batterien, Verpackungen, Elektrogeräte, Einwegkunststoffe und Abfälle, für die eine erweiterte Herstellerverantwortung gilt, vor, dass EU-ansässige Unternehmen in jedem Mitgliedstaat, in dem sie nicht niedergelassen sind und Produkte verkaufen, einen autorisierten Vertreter benennen. Diese Verpflichtung soll aufgehoben und vereinfacht werden. Zudem soll die SCIP-Datenbank für gefährliche Stoffe in Produkten abgeschafft werden, da die bisherigen Anforderungen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden seien. Für die Zukunft verweist die Kommission auf weitere zu verfassende Leitlinien zur Verpackungsverordnung sowie auf den kommenden „Circular Economy Act“. Dieser soll zusätzliche Vereinfachungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung bringen und sich auch mit der Problematik der grenzüberschreitenden Verbringung von Siedlungsabfällen außerhalb von EU-Mitgliedsstaaten befassen, die insbesondere für Baden-Württemberg und die Schweiz relevant ist.

Auch im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie schlägt die Kommission Vereinfachungen vor, die Betreibern mehr Flexibilität einräumen sollen. Die Pflicht zur Erstellung von Transformationsplänen soll entfallen und die Frist für die Einführung von Umweltmanagementsystemen (EMS) soll verlängert werden. Unabhängige Audits sollen nicht mehr erforderlich sein. Darüber hinaus sieht die Kommission in einem Vorschlag zu Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren vereinfachte und beschleunigte Verfahren für Projektentwickler durch zentrale Anlaufstellen und Digitalisierung vor.

Weiterhin sollen die technischen Anforderungen für Geodaten nach der INSPIRE-Richtlinie vollständig an die horizontale Gesetzgebung für hochwertige Geodaten des öffentlichen Sektors angepasst werden.  

Im nächsten Schritt werden Europäisches Parlament und Ministerrat die Kommissionsvorschläge zum Umweltomnibus beraten. Der VKU wird insbesondere die Auswirkungen auf die praktische Ausgestaltung der EPR-Systeme und die Anpassungsvorschläge zur Industrieemissionsrichtlinie im Detail prüfen und bewerten.

Schlagworte