EU-Digitalomnibus
EU-Kommission schlägt Vereinfachungen der Digitalgesetzgebung vor
Mit dem sogenannten Digitalomnibus soll das komplexe EU-Digitalregelwerk im Bereich KI, Daten und Cybersicherheitsmeldepflichten vereinfacht werden. Auch die DSGVO wird geöffnet. Womit können kommunale Unternehmen rechnen? Der VKU erteilt einen Überblick.
27.11.25
Mit dem sogenannten Digitalomnibus soll das komplexe EU-Digitalregelwerk im Bereich KI, Daten und Cybersicherheitsmeldepflichten vereinfacht werden. Auch die DSGVO wird geöffnet. Womit können kommunale Unternehmen rechnen? Der VKU erteilt einen Überblick.
Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit hat die Kommission vor, mit sogenannten Omnibuspaketen EU-Gesetze gezielt und schnell zu vereinfachen. Nun wurde auch ein Digitalomnibus vorgeschlagen, um im Bereich KI, Daten und Cybersicherheit Bürokratie abzubauen.
Die Kommission schlägt vor, die KI-Verordnung gezielt zu vereinfachen. Zum einen sollen Erleichterungen für sogenannte „small mid-caps“ (Unternehmen mit 250 bis 749 Beschäftigten) gemäß der EU-Definition eingeführt werden. Davon sind kommunale Unternehmen ausgeschlossen. Der VKU wirbt dafür, dass diese Ungleichbehandlung in allen Bürokratieerleichterungen aufgehoben wird.
Zum anderen soll das Inkrafttreten der Hochrisiko-KI-Vorschriften (wozu auch KI zählt, die in kritischer Infrastruktur verwendet wird) verschoben werden. Die Kommission möchte sich Flexibilität für die Ausarbeitung von Normen, Standards und Leitlinien erlauben, die bei der Umsetzung unterstützen. Allerdings soll diese Flexibilität nur bis Ende 2027 gelten.
Auch Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung sind zu erwarten. Beispielsweise sollen die Meldefristen auf 96 Stunden verlängert sowie der Missbrauch von Betroffenenrechten und des Begriffs „personenbezogene Daten“ klargestellt werden.
Zudem möchte die Kommission das Regelwerk für nicht-personenbezogene Daten bündeln und vereinfachen. Künftig sollen sich Unternehmen demnach nur mit der DSGVO sowie einem umfassenden Data Act befassen müssen.
Weiterhin schlägt die Kommission vor, eine zentrale Informationsstelle für mehrere EU-Rechtsakte einzuführen. Mit ENISA in der Federführung soll es möglich sein, Cybersicherheitsvorfälle gemäß NIS2- und CER-Richtlinien über diese Stelle zu melden.