Verhandlungen über neue EU-Batterie-Verordnung in finaler Phase
EU-Institutionen positionieren sich zu dem Vorschlag der Kommission

Als eines der ersten Dossiers im Rahmen des Europäischen Grünen Deals, das Produkte nachhaltiger und im gesamten Lebenszyklus betrachtet, gehen die Verhandlungen über eine neue Batterieverordnung nun in die finale Phase über. Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich zum Kommissionsvorschlag positioniert und können die Verhandlungen über Kompromisse starten.

06.04.21

15 Monate nach Veröffentlichung des Vorschlags durch die EU-Kommission haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union dazu positioniert. Der VKU hat sich mit einer Pressemitteilung zur Parlamentsposition geäußert.

Das Europäische Parlament schlägt in seiner Position vom 9. März strengere Anforderungen an die Produzenten in Bezug auf Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung vor. Außerdem sollen eine neue Kategorie von "Batterien für leichte Verkehrsmittel" (LMT), wie z.B. Elektroroller und -fahrräder, sowie Regeln für eine Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks eingeführt werden. Bis 2024 sollen Gerätebatterien, wie z. B. für Smartphones, und Batterien für leichte Verkehrsmittel so gestaltet sein, dass Verbraucher und unabhängige Betreiber sie leicht und sicher selbst entfernen können. Das Parlament fordert die EU-Kommission auf, bis 2025 die mögliche Einführung eines Pfandsystems zu untersuchen, das die bisherige Batterieverordnung selbst aber noch nicht einführen würde.  Die Industrie soll darüber hinaus sicherstellen, dass die Wertschöpfungskette für Batterien die Menschenrechte und die Sorgfaltspflicht vollständig einhält, um die Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen, die oft in einem Land oder wenigen Ländern konzentriert sind, zu minimieren. Des Weiteren sollen die Rohstoffe besser zurückgewonnen und wiederverwendet werden können. Das Parlament schlägt auch höhere Sammelziele gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor: Eine Sammelquote für Gerätebatterien soll bereits Ende 2025 bei mindestens 70 Prozent und bis Ende 2030 bei 80 Prozent liegen.

Die Mitgliedstaaten sehen in ihrer Position vom 17. März eine Stärkung des Kommissionsvorschlags vor, indem sie sich ebenso für einen "Batteriepass", strenge Beschränkungen für gefährliche Stoffe, einen Kohlenstoff-Fußabdruck für Batterien, eine erweiterte Herstellerverantwortung und die Verpflichtung, dass neue Batterien recycelte Materialien enthalten müssen, sowie Sorgfaltspflichten für die Lieferketten aussprechen. Die Ziele für die Hersteller zur Sammlung von Gerätebatterien sollen wie im Vorschlag der Kommission und anders als in der Position des Parlaments beibehalten werden. Es soll ein spezielles Sammelziel für Gerätebatterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter) eingeführt werden. Gleichzeitig fordert der Rat jedoch längere Übergangsfristen. Bei der Sammlung von Gerätebatterien spricht sich der Rat zwar genauso wie die Kommission für eine Anhebung der Mindestquote auf 65 Prozent aus. Die Kommission möchte diese jedoch bis spätestens Ende 2025 erreichen. Die Mitgliedstaaten schlagen hingegen eine Übergangsfrist von sechs Jahren ab Inkrafttreten der neuen Verordnung vor. Auch für die weitere Anhebung der Mindestquote auf 70 Prozent bis 2030 (Vorschlag der Kommission) hat sich der Rat für eine längere Übergangsfrist von acht Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ausgesprochen. Ein Pfandsystem sieht der Rat in seiner Positionierung nicht vor.

Nächste Schritte
Nachdem sich nun das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten zu dem Gesetzesvorschlag positioniert haben, können die sogenannten „Trilogverhandlungen“ über die finale Ausgestaltung der Verordnung starten.  Bis es zu einer Einigung kommt, können noch einige Monate vergehen. Der VKU wird den Prozess weiter eng begleiten.

Hintergrund
Im Rahmen des Grünen Deals veröffentlichte die EU-Kommission am 10. Dezember 2020 einen Verordnungsentwurf, der nachhaltige Batterien entlang des gesamten Lebenszyklus gewährleisten soll. Zukünftig sollen die Batterievorschriften nicht mehr in einer Richtlinie (bisher Richtlinie 2006/66/EG), sondern in einer Verordnung geregelt werden. Eine Verordnung gilt nach Verabschiedung direkt und unmittelbar in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und muss im Gegensatz zu einer Richtlinie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU berichtete und brachte sich von Beginn an, auch mit einer Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag, in den Prozess ein.