EEE-Förderung
Überblick über die Neuerungen rund um das EEW-Förderprogramm
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft -EEW“ soll Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Zur Qualitätssicherung wurden neue Tools, u. a. eine systematische Förderprüfung, implementiert. In 2026 soll die Förderrichtlinie novelliert werden. Der VKU hat bereits erste Anpassungsvorschläge beim BMWE eingespeist.
26.01.26
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft -EEW“ soll Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Zur Qualitätssicherung wurden neue Tools, u. a. eine systematische Förderprüfung, implementiert. In 2026 soll die Förderrichtlinie novelliert werden. Der VKU hat bereits erste Anpassungsvorschläge beim BMWE eingespeist.
EEE-Liste - Förderprüfungen - Neue Plattform für die Antragsstellung
Das Förderprogramm unterteilt sich in eine Zuschuss- und Kreditförderung sowie einen Förderwettbewerb. Die Zuschuss- und Kreditförderung ist modular aufgebaut und umfasst sechs Bereiche, u. a. Querschnittstechnologien, Prozesswärme oder Transformationspläne.
Wichtig: Auch kommunale Unternehmen sind für die EEW-Förderung antragsberechtigt. Bei Vorliegen der vorgegebenen Voraussetzungen sind sie auch als Energieberater zugelassen.
Zur EEW-Qualitätssicherung hat das BMWE folgende Tools aufgesetzt:
Energieeffizienz-Expertenliste: Neuer Bereich „Anlagen und Prozesse“:
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (EEE) müssen bei Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen” der Zuschuss- und Kreditvariante der EEW sowie beim EEW-Förderwettbewerb eingebunden werden.
Mit dem hierfür neu geschaffenen Listenbereich „Anlagen und Prozesse“ wird u. a. das Ziel verfolgt, Unternehmen den Zugang zur passgenauen Beratung und zur Antragsstellung zu erleichtern. Die Qualifikationsstandards für EEE sollen damit vereinheitlicht und die Qualität der Förderanträge erhöht werden. Energieberatende haben dadurch eine erhöhte Sichtbarkeit und können ihre Kompetenzen zielgerichteter darstellen.
Für Modul 4 und den Förderwettbewerb können nur EEE eingebunden werden, die für die Kategorie DIN EN 16247 (Energieaudit) freigeschaltet sind, also über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und bestimmte Fortbildungen besucht haben. Schon jetzt können sie mit der freiwilligen Selbstangabe „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ deutlich machen, dass sie zur EEW beraten. Mithilfe des Filters im Bereich „Anlagen und Prozesse“ können interessierte Unternehmen schnell entsprechende EEE in ihrer Region finden. Außerdem gibt es eine optionale „Zusatzqualifikation EEW“ – ein Fortbildungsmodul, was aufbauend auf der DIN EN 16247-Fortbildung besucht werden kann. Die EEW-Fortbildung wird aus drei Blöcken zu den Themen vertiefte Maßnahmen für Anlagen und Prozesse, Systemische Maßnahmen sowie Best-Practice-Förderung und Antragstellung EEW bestehen und insgesamt 18 Unterrichtseinheiten umfassen. Perspektivisch könnte die Zusatzqualifikation EEW obligatorisch für die Antragstellung in der EEW werden.
Förderprüfungen: Transparenz und Qualitätssicherung:
Ein weiterer Baustein bezieht sich auf die EEW-Förderprüfungen . In 2024 und 2025 wurden 132 abgeschlossene Förderprojekte des EEW-Programms der Zuschuss- und Kreditvariante überprüft, ob die geförderten Maßnahmen in Unternehmen wie beantragt und bewilligt umgesetzt wurden. Die Anzahl der Förderprüfungen soll bis 2027 auf 400 p. a. ansteigen. Seit 2026 wird auch der EEW-Förderwettbewerb geprüft. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt via Zufallsstichprobe. Die dena koordiniert im Auftrag des BMWE die von der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH und der KPMG AG durchgeführten Prüfungen.
Die Ergebnisse im Monitoringbericht zur EEW-Förderprüfung für die Pilotphase 2024 zeigen: Es gibt Optimierungspotenzial, u. a. bei der Rechnungslegung, die nun in die Weiterentwicklung der Förderpraxis einfließen sollen.
Antragsstellung über die „Plattform Förderzentrale Deutschland – FZD“:
Zum 15.09.2025 wurde die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administrierte EEW-Zuschussvariante als erstes Förderprogramm auf die Plattform Förderzentrale Deutschland (FZD) aufgenommen. Das bedeutet, dass die Administration ausschließlich über dieses neue Onlineportal zu erfolgen hat. Förderanträge, die vor dem 15.09.2025 gestellt wurden, sind weiterhin über die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Portale abzuwickeln, z. B. Hochladen von Verwendungsnachweisen. Sukzessive sollen weitere Förderprogramme über die FZD laufen. Laut BAFA ist das neue Portal bedienerfreundlicher gestaltet und ermöglicht es Unternehmen und Antragstellern u. a., Eintragungen vor dem Einreichen zu speichern und den aktuellen Stand der Prüfung eigenständig abzurufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach VKU-Informationen soll die EEW 2026 novelliert werden. Aus Sicht des VKU ist es wichtig, zukünftig das Fördermodul 1 „Querschnittstechnologien“ sowie das Fördermodul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basismodul“ so weiterzuentwickeln, dass kommunale KMU antragsberechtigt sind. Das ist aktuell noch nicht der Fall. Weiterhin sollte der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko möglich sein. Langfristig hat die Bearbeitung der Förderanträge signifikant schneller zu erfolgen oder es muss alternativ ein automatisiertes Bewilligungsverfahren (analog zur Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen - BEG-EM) geprüft werden. Durch die aktuell mehrmonatigen Bewilligungsphasen verzögern sich viele Vorhaben oder kommen gar nicht erst zustande. Weiteren Anpassungsbedarf besteht u. a. bei der vorzeitigen Schließung von Förderrunden im EEW-Förderwettbewerb.
Weitere Informationen zur EEW finden Sie hier. Der VKU wird sich weiterhin für eine praktikable Weiterentwicklung der EEW einsetzen.